MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Vergabe zweier Wiesn-Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest ist dem Bayerischen Obersten Landesgericht zufolge rechtmäßig gewesen. Ein nicht zum Zuge gekommener Wirt hatte mit der Überprüfung erreichen wollen, dass die großen Festzelte entgegen der bisherigen Praxis europaweit ausgeschrieben werden müssen./eri/DP/jha
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