Wer als Unternehmer einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen möchte, muss eine gesetzliche Gewinngrenze einhalten. Dass dabei nicht einfach der ausgewiesene Steuerbilanzgewinn zugrunde gelegt werden darf, hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil noch einmal klar bestätigt - mit erheblichen praktischen Konsequenzen für Betriebe, die sich knapp unterhalb der Grenze wähnen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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