Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Herbstlaub: Wenn der Ausrutscher zum Versicherungsfall wird Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungen für die herbstliche Rutschpartie zahlen
Falls Sie zufällig unsere aktuellen Gesundheitsnachrichten gehört haben, dann sind Sie hoffentlich für das Thema "Rutschgefahr" grade jetzt im Herbst und natürlich auch im Winter sensibilisiert. Gestern ging es natürlich um die gesundheitlichen Folgen von Stürzen, heute beleuchten wir die rechtliche Seite.
Der Herbst ist da und mit ihm das bunte Laub. Was an den Bäumen schön anzusehen ist, kann auf Straßen und Wegen schnell zum Risiko werden. Für das Laub gilt das Gleiche wie bei Schnee und Eis: Grundstückseigentümer und oft auch Mieter haben eine Räumpflicht. "Kommt es zu einem Unfall, weil sie dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, kann das Schadensersatzforderungen nach sich ziehen", erklärt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Vor den finanziellen Folgen schützt eine Privathaftpflichtversicherung, die ohnehin für alle unverzichtbar ist.
Fällt das Herbstlaub auf öffentliche Wege und Straßen, haben die Kommunen die Pflicht, es zu entfernen. Anders gelagert ist der Fall, wenn private Grundstücke an die Gehwege grenzen: Dann müssen die Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und sowohl das Grundstück als auch Gehwege und Eingänge von Laub freihalten. "Wenn nicht geräumt wurde, und jemand rutscht auf nassem Laub aus und verletzt sich, kann diese Person Schadensersatz fordern", sagt man beim BdV.
Die Verkehrssicherungspflicht sollten nicht nur Eigentümer beachten, denn sie kann auch für Mieter gelten: Häufig übertragen Vermieter diese auf die Mietparteien.
Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, ist schadensersatzpflichtig und haftet mit Privatvermögen und Einkünften - bis hin zur Pfändungsgrenze. Vor diesen finanziellen Folgen kann die Privathaftpflichtversicherung schützen: Sie kommt für Schäden auf oder wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab - notfalls vor Gericht. Achtung: Unbebaute Grundstücke und Gebäude, die vermietet und nicht selbst bewohnt werden, müssen meist separat versichert werden. "Eventuell muss eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden", sagt man. Klarheit schafft ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen oder eine Rückfrage beim Versicherer. BdV-Mitglieder können sich mit Fragen rund um ihre Versicherungen an das Beratungsteam des Verbraucherschutzvereins wenden. Prüfen Sie also nach, ob und wie Sie versichert sind, denn wenn Ansprüche gegen Sie erst einmal entstanden sind, ist es zu spät, eine Versicherung abzuschließen. Und eine Privathaftpflichtversicherung schützt ja nicht nur bei solchen Unfällen.
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