Osnabrück (ots) -
Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Straftäter Armin Meiwes bleibt vorerst in Haft. Einen Antrag auf "bedingte Haftentlassung" habe er Anfang September zurückgenommen. Das teilte das Landgericht Kassel der "Neuen Osnabrücker Zeitung (noz)" auf Anfrage mit.
Meiwes sitzt seit mehr als 23 Jahren im Gefängnis. Schon mehrfach hatte er in der Vergangenheit versucht, die lebenslange Freiheitsstrafe auf Bewährung auszusetzen. Zu den Gründen für die Rücknahme des Antrags machte das Gericht keine Angabe. Laut Meiwes Rechtsanwalt Frank Füglein bemühe man sich derzeit um ein neues psychologisches Gutachten seines Mandanten. Erst dann werde man einen neuen Antrag auf Freilassung stellen.
Meiwes hatte 2001 einen Mann mit dessen Einverständnis getötet und Teile der Leiche verzehrt. Er wurde 2006 wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld wurde ihm damals nicht attestiert.
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Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Straftäter Armin Meiwes bleibt vorerst in Haft. Einen Antrag auf "bedingte Haftentlassung" habe er Anfang September zurückgenommen. Das teilte das Landgericht Kassel der "Neuen Osnabrücker Zeitung (noz)" auf Anfrage mit.
Meiwes sitzt seit mehr als 23 Jahren im Gefängnis. Schon mehrfach hatte er in der Vergangenheit versucht, die lebenslange Freiheitsstrafe auf Bewährung auszusetzen. Zu den Gründen für die Rücknahme des Antrags machte das Gericht keine Angabe. Laut Meiwes Rechtsanwalt Frank Füglein bemühe man sich derzeit um ein neues psychologisches Gutachten seines Mandanten. Erst dann werde man einen neuen Antrag auf Freilassung stellen.
Meiwes hatte 2001 einen Mann mit dessen Einverständnis getötet und Teile der Leiche verzehrt. Er wurde 2006 wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld wurde ihm damals nicht attestiert.
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