Das LG München I (Az. 6 S 5046/25, AG 2026, 678) hat entschieden, dass ein Anleihegläubiger gegenüber dem im Insolvenzverfahren bestellten gemeinsamen Vertreter einen Anspruch auf Auskunft über die ihm bekannten Daten der Mitanleihegläubiger hat. Eine vorgelagerte Pflicht des gemeinsamen Vertreters, sich derartige Informationen erst bei Dritten zu beschaffen, besteht hingegen nicht (vgl. hierzu auch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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