Bern (ots) -
Parteien: X. & Y. sowie Gemeinde Sargans c. "Blick"
Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Online-Kommentare / Privatsphäre / Identifizierung
Beschwerde grösstenteils gutgeheissen
Zusammenfassung:
Der Schweizer Presserat heisst Beschwerden eines Nachbarpaars und der Gemeinde Sargans gegen die Berichterstattung des "Blick" über einen langjährigen Konflikt mit einem Garagisten grösstenteils gut. Der Presserat beanstandet insbesondere, dass der Artikel sowie die dazugehörigen Beiträge auf den Social-Media-Kanälen des "Blick" den Streit im Wesentlichen aus der Sicht des Garagisten darstellten und dabei zentrale Informationen falsch oder unvollständig wiedergegeben haben. Der "Blick" hatte das Nachbarpaar und die Gemeinde vor der Berichterstattung wohl kontaktiert. Deren Positionen wurden jedoch minimal und nicht angemessen wiedergegeben.
Gerügt wird auch der Umgang des "Blick" mit den Kommentaren auf seinen Social-Media-Kanälen. Darunter befanden sich ehrverletzende Äusserungen und teilweise auch Gewaltdrohungen. Anders als der "Blick" argumentiert, trägt die Redaktion auch Verantwortung für die Verbreitung solcher Kommentare auf TikTok oder Instagram und muss unzulässige Beiträge und Kommentare entfernen oder mindestens unzugänglich machen.
Stellungnahme 29/2026 (https://presserat.ch/complaints/29_2026/)
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Geschäftsstelle
Postfach
3000 Bern 8
+41 (0)77 405 43 37
media@presserat.ch
www.presserat.ch
Original-Content von: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100018292/100943108
Parteien: X. & Y. sowie Gemeinde Sargans c. "Blick"
Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Online-Kommentare / Privatsphäre / Identifizierung
Beschwerde grösstenteils gutgeheissen
Zusammenfassung:
Der Schweizer Presserat heisst Beschwerden eines Nachbarpaars und der Gemeinde Sargans gegen die Berichterstattung des "Blick" über einen langjährigen Konflikt mit einem Garagisten grösstenteils gut. Der Presserat beanstandet insbesondere, dass der Artikel sowie die dazugehörigen Beiträge auf den Social-Media-Kanälen des "Blick" den Streit im Wesentlichen aus der Sicht des Garagisten darstellten und dabei zentrale Informationen falsch oder unvollständig wiedergegeben haben. Der "Blick" hatte das Nachbarpaar und die Gemeinde vor der Berichterstattung wohl kontaktiert. Deren Positionen wurden jedoch minimal und nicht angemessen wiedergegeben.
Gerügt wird auch der Umgang des "Blick" mit den Kommentaren auf seinen Social-Media-Kanälen. Darunter befanden sich ehrverletzende Äusserungen und teilweise auch Gewaltdrohungen. Anders als der "Blick" argumentiert, trägt die Redaktion auch Verantwortung für die Verbreitung solcher Kommentare auf TikTok oder Instagram und muss unzulässige Beiträge und Kommentare entfernen oder mindestens unzugänglich machen.
Stellungnahme 29/2026 (https://presserat.ch/complaints/29_2026/)
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