Ein Auto verschwindet, doch die Vollkasko verweigert die Zahlung. Vor dem OLG Brandenburg ging es um einen Mercedes, der am Tag seiner vereinbarten Rückgabe als gestohlen gemeldet wurde. Das Urteil zeigt, wo die Grenzen des Versicherungsschutzes liegen. Wird ein überlassenes Fahrzeug nicht zurückgegeben, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) hat entschieden, wann eine Vollkaskoversicherung bei einem solchen Fall nicht leisten muss. Die Kanzlei ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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