HAMBURG (dpa-AFX) - Wird das Verfahren gegen den angeklagten Nord-Stream-Verdächtigen eingestellt? Dazu muss der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts am Dienstag (ab 9.30 Uhr) in Hamburg entscheiden. Die Verteidigung hatte im Prozess um den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines einen entsprechenden Antrag gestellt. Bevor jedoch der Staatsschutzsenat entscheidet, kann der Vertreter der Bundesanwaltschaft noch Stellung zum Antrag der Verteidigung nehmen.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, geht es direkt mit dem Verfahren weiter. Dann wird dem Gericht zufolge ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes zum Schaden an den Pipelines und zur Explosionsursache gehört werden.
Explosion in 80 Metern Tiefe
Am 26. September 2022 waren am Grund der Ostsee vor der dänischen Insel Bornholm in etwa 80 Metern Tiefe mehrere Sprengsätze detoniert. Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden massiv beschädigt. Insgesamt gab es vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.
Wegen des wohl spektakulärsten Sabotageaktes der deutschen Nachkriegsgeschichte steht der 50 Jahre alte frühere Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee, Serhij Kusnjezow, vor Gericht.
Der Vertreter des Generalbundesanwalts wirft dem Angeklagten vor, der Drahtzieher hinter der Sprengung der Ostsee-Gaspipelines gewesen zu sein. Er soll die Explosionen gemeinsam mit sechs weiteren Tätern verursacht haben.
Wegen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch einen Angriff gegen zivile Objekte lautet die Anklage auf Kriegsverbrechen. Außerdem wird der 50-Jährige beschuldigt, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, Bauwerke zerstört und öffentliche Betriebe gestört zu haben./fi/DP/jha

