Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Oktober 2026, den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Designgesetzes verabschiedet. Die Vorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2823 über den rechtlichen Schutz von Designs. Die neue Regelung ersetzt die bisherige Richtlinie 98/71/EG und verfolgt das Ziel, den Designschutz zu modernisieren, an technologische Entwicklungen anzupassen, weiter zu harmonisieren und den Binnenmarkt zu stärken.
Gewerbliche Schutzrechte leisten einen wichtigen Beitrag zu Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichem Wachstum. Deshalb sollen der europaweite und der nationale Designschutz noch besser auf die Anforderungen der digitalen Wirtschaft abgestimmt und benutzerfreundlicher ausgestaltet werden. Die neue EU-Richtlinie schafft einen zeitgemässen und einheitlichen Rechtsrahmen für analoge und digitale Gestaltungen. Künftig können neben klassischen Gestaltungen auch bewegte Erscheinungsformen sowie rein digitale Designs geschützt werden. Ebenso werden die Anforderungen an die Darstellung von Designs an den Stand der Technik angepasst. Dadurch wird insbesondere der Schutz von digitalen, virtuellen und dynamischen Gestaltungen erleichtert.
Das liechtensteinische Designgesetz erfüllt bereits heute einen grossen Teil der neuen europäischen Vorgaben. Die vorgesehenen Anpassungen dienen deshalb vor allem der weiteren Modernisierung und Harmonisierung des Rechtsrahmens. Dabei bleibt das Designrecht technologieneutral und wird zugleich den Anforderungen der digitalen Zukunft gerecht.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. Januar 2027.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Katja Gey, Leiterin, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 71
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100943269
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Oktober 2026, den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Designgesetzes verabschiedet. Die Vorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2823 über den rechtlichen Schutz von Designs. Die neue Regelung ersetzt die bisherige Richtlinie 98/71/EG und verfolgt das Ziel, den Designschutz zu modernisieren, an technologische Entwicklungen anzupassen, weiter zu harmonisieren und den Binnenmarkt zu stärken.
Gewerbliche Schutzrechte leisten einen wichtigen Beitrag zu Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichem Wachstum. Deshalb sollen der europaweite und der nationale Designschutz noch besser auf die Anforderungen der digitalen Wirtschaft abgestimmt und benutzerfreundlicher ausgestaltet werden. Die neue EU-Richtlinie schafft einen zeitgemässen und einheitlichen Rechtsrahmen für analoge und digitale Gestaltungen. Künftig können neben klassischen Gestaltungen auch bewegte Erscheinungsformen sowie rein digitale Designs geschützt werden. Ebenso werden die Anforderungen an die Darstellung von Designs an den Stand der Technik angepasst. Dadurch wird insbesondere der Schutz von digitalen, virtuellen und dynamischen Gestaltungen erleichtert.
Das liechtensteinische Designgesetz erfüllt bereits heute einen grossen Teil der neuen europäischen Vorgaben. Die vorgesehenen Anpassungen dienen deshalb vor allem der weiteren Modernisierung und Harmonisierung des Rechtsrahmens. Dabei bleibt das Designrecht technologieneutral und wird zugleich den Anforderungen der digitalen Zukunft gerecht.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. Januar 2027.
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