Der Kunde beauftragt einen neuen Versicherungsmakler, ohne den bisherigen Maklervertrag zu kündigen. Doch wer haftet jetzt - und wer erhält die Courtage? Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler Unangenehme Post. Der Versicherer schreibt dem Versicherungsmakler, dass der Kunde einen anderen Versicherungsmakler beauftragt habe und die Versicherungsverträge des Kunden deshalb in den Bestand des anderen Versicherungsmaklers zur nächsten Hauptfälligkeit übertragen würden. Der Kunde hat den Versicherungsmakler ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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