Ein Testament muss nicht nur inhaltlich, sondern auch formal wirksam sein. Das OLG München hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass ein vom Erblasser gesetztes Zeichen keine gültige Unterschrift ersetzt - auch bei einer schweren Sehbehinderung nicht. Ein handschriftliches Testament muss unterschrieben sein, ein bloßes Zeichen genügt dafür nicht. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser schwer sehbehindert ist. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 19.05.2026 klargestellt, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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