Köln (ots) -
ACV informiert zu Sicherheitsgurt, Sitzposition sowie Winterkleidung und erklärt, wann Schwangere besser auf das Autofahren verzichten sollten
Auch während der Schwangerschaft ist Autofahren grundsätzlich möglich, solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen und die werdende Mutter das Fahrzeug sicher führen kann. Ein allgemeines gesetzliches Fahrverbot oder eine feste Schwangerschaftswoche als Grenze gibt es nicht. Mit wachsendem Babybauch verändern sich jedoch die Anforderungen an Sitzposition und Sicherheit. Besonders in der kalten Jahreszeit können zudem dicke Winterjacken zum Risiko werden, wenn der Sicherheitsgurt dadurch nicht richtig anliegt. Der ACV Automobil-Club Verkehr erklärt, worauf werdende Mütter achten sollten und wann sie besser nicht selbst fahren.
Sicherheitsgurt: Richtiger Verlauf schützt Mutter und Kind
Die Anschnallpflicht gilt auch für werdende Mütter. Ein korrekt angelegter Dreipunktgurt verringert bei einem Unfall das Verletzungsrisiko für die Schwangere und ihr ungeborenes Kind. Entscheidend ist dabei die richtige Gurtführung: Der Beckengurt muss möglichst tief unterhalb des Babybauchs eng an den Hüftknochen anliegen. Der Schultergurt verläuft über die Schulter, zwischen den Brüsten und seitlich am Bauch vorbei. Beide Gurtabschnitte sollten straff sitzen und dürfen nicht verdreht sein.
Von zusätzlichen Schwangerschaftsgurten oder speziellen Gurtadaptern rät der ACV ab. In Crashtests bot keines der untersuchten Systeme einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn. Teilweise erhöhten die Adapter sogar die gemessenen Belastungen. Entscheidend ist die korrekte Anwendung des serienmäßigen Dreipunktgurtes.
Winterjacke kann die Schutzwirkung des Gurtes beeinträchtigen
Dicke Winterkleidung kann verhindern, dass der Sicherheitsgurt eng genug am Körper anliegt. Die Polsterung schafft zusätzlichen Spielraum zwischen Körper und Gurt. Zudem kann der Beckengurt dadurch zu hoch über dem Bauch verlaufen und bei einem Unfall oder einer starken Bremsung Verletzungen verursachen.
Der ACV empfiehlt deshalb, dicke Winterjacken vor dem Anschnallen immer auszuziehen - auch auf kurzen Strecken und auf dem Beifahrersitz. So kann der Sicherheitsgurt eng am Körper und der Beckengurt unterhalb des Bauches an den Hüftknochen anliegen. Dicke Winterkleidung kann außerdem die Bewegungsfreiheit am Steuer einschränken.
Ausreichend Abstand zum Lenkrad halten
Mit zunehmendem Bauchumfang wird auch die richtige Sitzposition wichtiger. Der ACV empfiehlt, den Fahrersitz so weit nach hinten zu stellen, dass möglichst viel Abstand zwischen Bauch und Lenkrad bleibt, ohne die sichere Bedienung des Fahrzeugs einzuschränken. Die Pedale müssen sich vollständig durchtreten lassen, ohne dass das Becken nach vorn rutscht. Das Lenkrad muss sicher umfasst werden können, während die Schultern an der Rückenlehne bleiben.
Die Rückenlehne sollte möglichst aufrecht stehen und den Rücken ausreichend unterstützen. Der Airbag bleibt auch während der Schwangerschaft eingeschaltet, da er gemeinsam mit dem Sicherheitsgurt für den bestmöglichen Schutz sorgt. Ist aufgrund des wachsenden Bauches keine sichere Sitzposition mehr möglich, sollte eine andere Person das Steuer übernehmen. Auch als Beifahrerin sollten Schwangere den Sitz möglichst weit zurückstellen und auf einen korrekten Gurtverlauf achten.
Regelmäßige Pausen auf längeren Fahrten einplanen
Langes unbewegliches Sitzen beeinträchtigt den Blutfluss in den Beinen. Da das Thromboserisiko während der Schwangerschaft ohnehin erhöht ist, sind regelmäßige Bewegungspausen besonders wichtig. Der ACV empfiehlt deshalb, spätestens nach etwa zwei Stunden, bei Bedarf früher, eine Pause einzulegen und einige Schritte zu gehen. Schwangere sollten außerdem ausreichend Wasser trinken.
Auch die persönliche Verfassung entscheidet darüber, ob eine Fahrt sicher möglich ist. Bei Schwindel, starker Übelkeit, ausgeprägter Müdigkeit oder Konzentrationsproblemen sollten Schwangere nicht selbst fahren. Bei einer Risikoschwangerschaft oder gesundheitlichen Beschwerden sollten sie ärztlich abklären lassen, ob sie selbst fahren können und ob insbesondere längere Fahrten ratsam sind.
Wehen während der Fahrt: Nicht selbst weiterfahren
Treten während der Fahrt regelmäßige oder schmerzhafte Wehen auf, sollten Schwangere an einer sicheren Stelle anhalten und nicht selbst weiterfahren. Sie sollten umgehend Kontakt mit ihrer Hebamme oder der Geburtsklinik aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auch bei Blutungen oder Fruchtwasserabgang sollten Schwangere nicht selbst weiterfahren und sich umgehend medizinisch untersuchen lassen.
Bei starken Blutungen, heftigen Schmerzen oder einer unmittelbar bevorstehenden Geburt sollte direkt der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden. Die Kontaktaufnahme mit Hebamme oder Klinik darf den Notruf nicht verzögern. Der ACV empfiehlt, die Telefonnummern von Hebamme und Geburtsklinik bereits im Vorfeld im Smartphone zu speichern und Mutterpass sowie Gesundheitskarte mitzuführen.
Auch nach leichten Unfällen ärztlich untersuchen lassen
Kommt es während der Schwangerschaft zu einem Verkehrsunfall, ist eine unverzügliche medizinische Untersuchung wichtig - selbst wenn zunächst keine Beschwerden auftreten. Auch nach einer Vollbremsung ohne Zusammenstoß sollten Schwangere sich umgehend ärztlich untersuchen lassen. Denn mögliche Verletzungen oder Komplikationen sind nicht immer unmittelbar erkennbar. Denn mögliche Verletzungen oder Komplikationen sind nicht immer unmittelbar erkennbar. Das gilt unabhängig davon, ob die Schwangere selbst gefahren ist oder mitgefahren ist. Bei Schmerzen, Blutungen, Kreislaufproblemen oder einem schweren Unfall muss der Rettungsdienst verständigt werden.
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
An der Wachsfabrik 5
50996 Köln
Telefon: +49 2236 94 98 104
E-Mail: mathey@acv.de
www.acv.de
Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/116025/6380080
ACV informiert zu Sicherheitsgurt, Sitzposition sowie Winterkleidung und erklärt, wann Schwangere besser auf das Autofahren verzichten sollten
Auch während der Schwangerschaft ist Autofahren grundsätzlich möglich, solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen und die werdende Mutter das Fahrzeug sicher führen kann. Ein allgemeines gesetzliches Fahrverbot oder eine feste Schwangerschaftswoche als Grenze gibt es nicht. Mit wachsendem Babybauch verändern sich jedoch die Anforderungen an Sitzposition und Sicherheit. Besonders in der kalten Jahreszeit können zudem dicke Winterjacken zum Risiko werden, wenn der Sicherheitsgurt dadurch nicht richtig anliegt. Der ACV Automobil-Club Verkehr erklärt, worauf werdende Mütter achten sollten und wann sie besser nicht selbst fahren.
Sicherheitsgurt: Richtiger Verlauf schützt Mutter und Kind
Die Anschnallpflicht gilt auch für werdende Mütter. Ein korrekt angelegter Dreipunktgurt verringert bei einem Unfall das Verletzungsrisiko für die Schwangere und ihr ungeborenes Kind. Entscheidend ist dabei die richtige Gurtführung: Der Beckengurt muss möglichst tief unterhalb des Babybauchs eng an den Hüftknochen anliegen. Der Schultergurt verläuft über die Schulter, zwischen den Brüsten und seitlich am Bauch vorbei. Beide Gurtabschnitte sollten straff sitzen und dürfen nicht verdreht sein.
Von zusätzlichen Schwangerschaftsgurten oder speziellen Gurtadaptern rät der ACV ab. In Crashtests bot keines der untersuchten Systeme einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn. Teilweise erhöhten die Adapter sogar die gemessenen Belastungen. Entscheidend ist die korrekte Anwendung des serienmäßigen Dreipunktgurtes.
Winterjacke kann die Schutzwirkung des Gurtes beeinträchtigen
Dicke Winterkleidung kann verhindern, dass der Sicherheitsgurt eng genug am Körper anliegt. Die Polsterung schafft zusätzlichen Spielraum zwischen Körper und Gurt. Zudem kann der Beckengurt dadurch zu hoch über dem Bauch verlaufen und bei einem Unfall oder einer starken Bremsung Verletzungen verursachen.
Der ACV empfiehlt deshalb, dicke Winterjacken vor dem Anschnallen immer auszuziehen - auch auf kurzen Strecken und auf dem Beifahrersitz. So kann der Sicherheitsgurt eng am Körper und der Beckengurt unterhalb des Bauches an den Hüftknochen anliegen. Dicke Winterkleidung kann außerdem die Bewegungsfreiheit am Steuer einschränken.
Ausreichend Abstand zum Lenkrad halten
Mit zunehmendem Bauchumfang wird auch die richtige Sitzposition wichtiger. Der ACV empfiehlt, den Fahrersitz so weit nach hinten zu stellen, dass möglichst viel Abstand zwischen Bauch und Lenkrad bleibt, ohne die sichere Bedienung des Fahrzeugs einzuschränken. Die Pedale müssen sich vollständig durchtreten lassen, ohne dass das Becken nach vorn rutscht. Das Lenkrad muss sicher umfasst werden können, während die Schultern an der Rückenlehne bleiben.
Die Rückenlehne sollte möglichst aufrecht stehen und den Rücken ausreichend unterstützen. Der Airbag bleibt auch während der Schwangerschaft eingeschaltet, da er gemeinsam mit dem Sicherheitsgurt für den bestmöglichen Schutz sorgt. Ist aufgrund des wachsenden Bauches keine sichere Sitzposition mehr möglich, sollte eine andere Person das Steuer übernehmen. Auch als Beifahrerin sollten Schwangere den Sitz möglichst weit zurückstellen und auf einen korrekten Gurtverlauf achten.
Regelmäßige Pausen auf längeren Fahrten einplanen
Langes unbewegliches Sitzen beeinträchtigt den Blutfluss in den Beinen. Da das Thromboserisiko während der Schwangerschaft ohnehin erhöht ist, sind regelmäßige Bewegungspausen besonders wichtig. Der ACV empfiehlt deshalb, spätestens nach etwa zwei Stunden, bei Bedarf früher, eine Pause einzulegen und einige Schritte zu gehen. Schwangere sollten außerdem ausreichend Wasser trinken.
Auch die persönliche Verfassung entscheidet darüber, ob eine Fahrt sicher möglich ist. Bei Schwindel, starker Übelkeit, ausgeprägter Müdigkeit oder Konzentrationsproblemen sollten Schwangere nicht selbst fahren. Bei einer Risikoschwangerschaft oder gesundheitlichen Beschwerden sollten sie ärztlich abklären lassen, ob sie selbst fahren können und ob insbesondere längere Fahrten ratsam sind.
Wehen während der Fahrt: Nicht selbst weiterfahren
Treten während der Fahrt regelmäßige oder schmerzhafte Wehen auf, sollten Schwangere an einer sicheren Stelle anhalten und nicht selbst weiterfahren. Sie sollten umgehend Kontakt mit ihrer Hebamme oder der Geburtsklinik aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auch bei Blutungen oder Fruchtwasserabgang sollten Schwangere nicht selbst weiterfahren und sich umgehend medizinisch untersuchen lassen.
Bei starken Blutungen, heftigen Schmerzen oder einer unmittelbar bevorstehenden Geburt sollte direkt der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden. Die Kontaktaufnahme mit Hebamme oder Klinik darf den Notruf nicht verzögern. Der ACV empfiehlt, die Telefonnummern von Hebamme und Geburtsklinik bereits im Vorfeld im Smartphone zu speichern und Mutterpass sowie Gesundheitskarte mitzuführen.
Auch nach leichten Unfällen ärztlich untersuchen lassen
Kommt es während der Schwangerschaft zu einem Verkehrsunfall, ist eine unverzügliche medizinische Untersuchung wichtig - selbst wenn zunächst keine Beschwerden auftreten. Auch nach einer Vollbremsung ohne Zusammenstoß sollten Schwangere sich umgehend ärztlich untersuchen lassen. Denn mögliche Verletzungen oder Komplikationen sind nicht immer unmittelbar erkennbar. Denn mögliche Verletzungen oder Komplikationen sind nicht immer unmittelbar erkennbar. Das gilt unabhängig davon, ob die Schwangere selbst gefahren ist oder mitgefahren ist. Bei Schmerzen, Blutungen, Kreislaufproblemen oder einem schweren Unfall muss der Rettungsdienst verständigt werden.
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
An der Wachsfabrik 5
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Telefon: +49 2236 94 98 104
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