Das EU-Produktsicherheitsrecht könnte Käufern von Elektroautos mit potenziell fehlerhaften Hochvoltbatterien einen Weg zur Rückgabe ihrer Fahrzeuge an den Hersteller eröffnen. Das Landgericht Offenburg hält in einem Verfahren um einen Cupra Born die Rückabwicklung des Kaufs auf Grundlage der EU-Produktsicherheitsverordnung für möglich.Den vollständigen Artikel lesen ...
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