Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an Ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2026 Änderungen in verschiedenen Verordnungen zum Strassenverkehrsrecht beschlossen, um den Einsatz emissionsfreier Lieferfahrzeuge zu fördern. Künftig werden elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen bis höchstens 4,25 Tonnen in wesentlichen Bereichen den herkömmlichen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen gleichgestellt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2026 in Kraft.
Emissionsfreie Lieferfahrzeuge sind aufgrund der Batterie- beziehungsweise Antriebstechnik häufig schwerer als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das zusätzliche Gewicht führt heute dazu, dass viele dieser Fahrzeuge rechtlich als schwere Motorwagen gelten und entsprechend strengeren Vorschriften unterliegen. Mit den nun beschlossenen Anpassungen wird diesem Umstand Rechnung getragen, sofern das Mehrgewicht gegenüber 3,5 Tonnen ausschliesslich auf die emissionsfreie Antriebstechnik zurückzuführen ist.
Für die betroffenen Fahrzeuge gelten künftig dieselben Verkehrsregeln wie für konventionelle Lieferwagen bis 3,5 Tonnen. So dürfen sie beispielsweise auf Autobahnen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h verkehren, und das Signal "Verbot für Lastwagen" findet auf sie keine Anwendung mehr. Zudem genügt zum Führen dieser Fahrzeuge weiterhin ein Führerausweis der Kategorie B.
Die Regierung passt dazu die Verkehrsregelnverordnung (VRV), die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sowie die Strassensignalisationsverordnung (SSV) an. Die Änderungen tragen dazu bei, die durch das höhere Gewicht emissionsfreier Antriebssysteme verursachten Nachteile auszugleichen und die Wettbewerbsfähigkeit elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge zu stärken.
Von den neuen Regelungen profitieren insbesondere Transportunternehmen, Lieferdienste sowie Handwerks- und Gewerbebetriebe. Die Massnahmen unterstützen den schrittweisen Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge und leisten damit einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen im Lieferverkehr.
Die Abänderungen der Verordnungen treten am 1. November 2026 in Kraft.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Bildung
Michael Ospelt, Generalsekretär
T +423 236 61 94
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100943312
Die Regierung hat an Ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2026 Änderungen in verschiedenen Verordnungen zum Strassenverkehrsrecht beschlossen, um den Einsatz emissionsfreier Lieferfahrzeuge zu fördern. Künftig werden elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen bis höchstens 4,25 Tonnen in wesentlichen Bereichen den herkömmlichen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen gleichgestellt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2026 in Kraft.
Emissionsfreie Lieferfahrzeuge sind aufgrund der Batterie- beziehungsweise Antriebstechnik häufig schwerer als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das zusätzliche Gewicht führt heute dazu, dass viele dieser Fahrzeuge rechtlich als schwere Motorwagen gelten und entsprechend strengeren Vorschriften unterliegen. Mit den nun beschlossenen Anpassungen wird diesem Umstand Rechnung getragen, sofern das Mehrgewicht gegenüber 3,5 Tonnen ausschliesslich auf die emissionsfreie Antriebstechnik zurückzuführen ist.
Für die betroffenen Fahrzeuge gelten künftig dieselben Verkehrsregeln wie für konventionelle Lieferwagen bis 3,5 Tonnen. So dürfen sie beispielsweise auf Autobahnen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h verkehren, und das Signal "Verbot für Lastwagen" findet auf sie keine Anwendung mehr. Zudem genügt zum Führen dieser Fahrzeuge weiterhin ein Führerausweis der Kategorie B.
Die Regierung passt dazu die Verkehrsregelnverordnung (VRV), die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sowie die Strassensignalisationsverordnung (SSV) an. Die Änderungen tragen dazu bei, die durch das höhere Gewicht emissionsfreier Antriebssysteme verursachten Nachteile auszugleichen und die Wettbewerbsfähigkeit elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge zu stärken.
Von den neuen Regelungen profitieren insbesondere Transportunternehmen, Lieferdienste sowie Handwerks- und Gewerbebetriebe. Die Massnahmen unterstützen den schrittweisen Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge und leisten damit einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen im Lieferverkehr.
Die Abänderungen der Verordnungen treten am 1. November 2026 in Kraft.
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