Frankfurt (ots) -
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 dürfen Sterbehilfevereine in Deutschland aktiv sein. Ob und nach welchen Standards und Regeln sie arbeiten, ist ihnen selbst überlassen. Das ist bemerkenswert in einem Land, in dem man nicht einmal eine Imbissbude eröffnen kann ohne langwierige behördliche Prüfungen. Gleichzeitig gibt es eine wachsende Nachfrage zum assistierten Suizid. Der Mangel an Regulierung in diesem Bereich ist inzwischen so deutlich, dass jetzt 32 medizinische Fachorganisationen eine 45 Punkte umfassende eigene Leitlinie veröffentlicht haben. Doch so wichtig die sorgfältig erarbeitete Leitlinie ist - niemand ist verpflichtet, sich nach ihr zu richten. Es ist unverständlich, warum sich Bundestag und Bundesregierung in dieser Hinsicht derartig zurückhalten und das Feld privaten Vereinen und Unternehmen überlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Freiheitsrecht jedes einzelnen Menschen betont, über das eigene Sterben zu bestimmen und dafür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Diese Freiheit gilt es zu respektieren und zu schützen - aber eben auch zu gestalten. Und zwar bald.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/10349/6381304
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 dürfen Sterbehilfevereine in Deutschland aktiv sein. Ob und nach welchen Standards und Regeln sie arbeiten, ist ihnen selbst überlassen. Das ist bemerkenswert in einem Land, in dem man nicht einmal eine Imbissbude eröffnen kann ohne langwierige behördliche Prüfungen. Gleichzeitig gibt es eine wachsende Nachfrage zum assistierten Suizid. Der Mangel an Regulierung in diesem Bereich ist inzwischen so deutlich, dass jetzt 32 medizinische Fachorganisationen eine 45 Punkte umfassende eigene Leitlinie veröffentlicht haben. Doch so wichtig die sorgfältig erarbeitete Leitlinie ist - niemand ist verpflichtet, sich nach ihr zu richten. Es ist unverständlich, warum sich Bundestag und Bundesregierung in dieser Hinsicht derartig zurückhalten und das Feld privaten Vereinen und Unternehmen überlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Freiheitsrecht jedes einzelnen Menschen betont, über das eigene Sterben zu bestimmen und dafür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Diese Freiheit gilt es zu respektieren und zu schützen - aber eben auch zu gestalten. Und zwar bald.
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