Die Anleihegläubiger haben mit großer Mehrheit zugestimmt, das Sanierungskonzept steht - und dann geht eine Anfechtungsklage ein. Für den Emittenten bedeutet das zunächst Stillstand, denn angefochtene Beschlüsse darf er nicht umsetzen. Gerade in der Krise kann diese Vollzugssperre über Erfolg oder Scheitern einer Restrukturierung entscheiden. Mit dem sogenannten Freigabeverfahren hält das Schuldverschreibungsgesetz ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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