Es geht aktuell um den Airbus H145M, den die Bundeswehr als Leichten Kampfhubschrauber (LKH) beschafft - fliegen kann er, mehr aber nicht. Der entscheidende Vorwurf des Bundesrechnungshofs lautet: Die Bundeswehr bekommt Fluggeräte, die sie zwar fliegen kann, deren vorgesehene Kampfbewaffnung aber auf absehbare Zeit nicht vollständig einsatzfähig ist. Was konkret schiefläuft Es gibt drei voneinander ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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