Wohnungsunternehmen und Netzbetreiber müssen bei Investitionen in Glasfaser gleichbehandelt werden Wenn Wohnungsunternehmen in Glasfasernetze investieren, müssen sie ihre Kosten ebenso refinanzieren können wie Telekommunikationsunternehmen. Deshalb müssen für beide dieselben Regeln gelten, wenn sie Entgelte für den Zugang züihren Netzen verlangen. Züdiesem Ergebnis kommt ein ökonomisches Gutachten unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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