Nach einem Unfall griff der Besitzer eines fast neuen Tesla zu einem anderen Modell - und verlangte vom Haftpflichtversicherer auch dessen höheren Kaufpreis. Der BGH musste klären, wo die Grenze zwischen notwendigem Ersatz und einem nicht erstattungsfähigen Mehrwert liegt. Wer mit einem fabrikneuen Auto einen Unfall hat, kann grundsätzlich die Kosten für ein neues Fahrzeug ersetzt verlangen. Das gilt allerdings nicht ohne Weiteres, wenn der Geschädigte sich für ein objektiv höherwertiges Modell ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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