Berlin (ots) -
Betroffene sexualisierter Gewalt werden in Deutschland durch das Strafrecht nicht ausreichend geschützt. Zu diesem Schluss kommt die neue Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Schutzlücken unter der geltenden "Nein-heißt-Nein"-Regelung führen dazu, dass Strafverfahren eingestellt werden oder Verurteilungen wegen sexualisierter Gewalt ausbleiben. Die Analyse zeigt auf, dass Deutschland zehn Jahre nach der Reform des Sexualstrafrechts seiner menschenrechtlichen Verpflichtung nicht nachkommt, Betroffene umfassend vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Sexuelle Selbstbestimmung sollte konsequent vom Prinzip der Zustimmung her gedacht werden ("Nur-Ja-heißt-Ja").
Beim bislang geltenden "Nein-heißt-Nein"-Modell ist der erkennbare entgegenstehende Wille von Betroffenen die Grundlage dafür, ob eine sexuelle Handlung strafbar ist oder nicht. Wer passiv bleibt, sich vermeintlich ambivalent verhält oder in eine sogenannte Schockstarre verfällt, ist nicht oder nicht ausreichend geschützt. "Betroffene sind jedoch häufig nicht in der Lage, ihren entgegenstehenden Willen zum Ausdruck zu bringen", so Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Daher ist der aktuelle Bewertungsmaßstab, welcher das Augenmerk übermäßig auf das Verhalten der Betroffenen legt, problematisch. In der Folge erfahren Betroffene oftmals einen Rechtfertigungsdruck und Schuldzuweisungen anstatt der benötigten Hilfe", so Tanriverdi weiter.
Das Zustimmungsmodell "Nur-Ja-heißt-Ja" setzt dagegen eine freiwillige Zustimmung als Grundlage für sexuelle Handlungen voraus. Es richtet den strafrechtlichen Blick weg von den Betroffenen - hin auf das Verhalten der Tatperson. Die Folge: Passives Verhalten oder Schweigen der Betroffenen gelten nicht als Zustimmung, wodurch der Schutz deutlich erweitert wird.
Das Institut empfiehlt daher die Reform des § 177 StGB hin zu einem konsensbasierten Modell im Sinne von "Nur-Ja-heißt-Ja", das passives Verhalten und Fälle sogenannter Schockstarre erfasst und eine freiwillige Zustimmung zum zentralen Maßstab des Sexualstrafrechts macht.
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsches Institut für Menschenrechte (2026): Einführung einer "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regelung ins deutsche Strafrecht? Eine Analyse im Lichte der Istanbul-Konvention (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/einfuehrung-einer-nur-ja-heisst-ja-regelung-ins-deutsche-strafrecht)
https://www.dimr.de/analyse-nur-ja-heißt-ja (https://deu01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.dimr.de%2Fanalyse-nur-ja-hei%25C3%259Ft-ja&data=05%7C02%7Cyzahn%40institut-fuer-menschenrechte.de%7Ca6ef57edd52a4981c62708df38e849f4%7C0083e4274f2648f6bc2ff50b254802e3%7C0%7C0%7C639292242448656493%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=xuUdW%2B8lqFsM1UOsl1ghGD7xf6uoLKIfjQpH9ieug8o%3D&reserved=0)
Das Factsheet zur Debatte "Nur-Ja-heißt-Ja" (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Fact_Sheet/Factsheet_Debatte_Nur-Ja-heisst-Ja_v1.pdf)
https://ots.de/1ZSQhh
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom Deutschen Bundestag finanziert.
Weitere Informationen zu Aufgaben und Arbeitsweise finden Sie unter www.institut-fuer-menschenrechte.de
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51271/6383127
Betroffene sexualisierter Gewalt werden in Deutschland durch das Strafrecht nicht ausreichend geschützt. Zu diesem Schluss kommt die neue Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Schutzlücken unter der geltenden "Nein-heißt-Nein"-Regelung führen dazu, dass Strafverfahren eingestellt werden oder Verurteilungen wegen sexualisierter Gewalt ausbleiben. Die Analyse zeigt auf, dass Deutschland zehn Jahre nach der Reform des Sexualstrafrechts seiner menschenrechtlichen Verpflichtung nicht nachkommt, Betroffene umfassend vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Sexuelle Selbstbestimmung sollte konsequent vom Prinzip der Zustimmung her gedacht werden ("Nur-Ja-heißt-Ja").
Beim bislang geltenden "Nein-heißt-Nein"-Modell ist der erkennbare entgegenstehende Wille von Betroffenen die Grundlage dafür, ob eine sexuelle Handlung strafbar ist oder nicht. Wer passiv bleibt, sich vermeintlich ambivalent verhält oder in eine sogenannte Schockstarre verfällt, ist nicht oder nicht ausreichend geschützt. "Betroffene sind jedoch häufig nicht in der Lage, ihren entgegenstehenden Willen zum Ausdruck zu bringen", so Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Daher ist der aktuelle Bewertungsmaßstab, welcher das Augenmerk übermäßig auf das Verhalten der Betroffenen legt, problematisch. In der Folge erfahren Betroffene oftmals einen Rechtfertigungsdruck und Schuldzuweisungen anstatt der benötigten Hilfe", so Tanriverdi weiter.
Das Zustimmungsmodell "Nur-Ja-heißt-Ja" setzt dagegen eine freiwillige Zustimmung als Grundlage für sexuelle Handlungen voraus. Es richtet den strafrechtlichen Blick weg von den Betroffenen - hin auf das Verhalten der Tatperson. Die Folge: Passives Verhalten oder Schweigen der Betroffenen gelten nicht als Zustimmung, wodurch der Schutz deutlich erweitert wird.
Das Institut empfiehlt daher die Reform des § 177 StGB hin zu einem konsensbasierten Modell im Sinne von "Nur-Ja-heißt-Ja", das passives Verhalten und Fälle sogenannter Schockstarre erfasst und eine freiwillige Zustimmung zum zentralen Maßstab des Sexualstrafrechts macht.
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https://www.dimr.de/analyse-nur-ja-heißt-ja (https://deu01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.dimr.de%2Fanalyse-nur-ja-hei%25C3%259Ft-ja&data=05%7C02%7Cyzahn%40institut-fuer-menschenrechte.de%7Ca6ef57edd52a4981c62708df38e849f4%7C0083e4274f2648f6bc2ff50b254802e3%7C0%7C0%7C639292242448656493%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=xuUdW%2B8lqFsM1UOsl1ghGD7xf6uoLKIfjQpH9ieug8o%3D&reserved=0)
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Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom Deutschen Bundestag finanziert.
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