Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. November 2026, den Bericht und Antrag zur Abänderung des Organismengesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet.
Die Vorlage steht im Zusammenhang mit der Reorganisation des Amtes für Umwelt. Mit Regierungsbeschluss vom 7. Juli 2026 wurde das Amt für Umwelt per 1. August 2026 in das Amt für Umweltschutz sowie das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft aufgeteilt.
Aufgrund dieser organisatorischen Neuausrichtung wurden die in den Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Verweise auf das Amt für Umwelt gestützt auf Art. 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) an die neu zuständigen Amtsstellen angepasst.
Beim Organismengesetz und beim Beschwerdekommissionsgesetz gehen die erforderlichen Anpassungen über die blosse Ersetzung der Amtsbezeichnung hinaus. Da die geregelten Zuständigkeiten teilweise von beiden neu geschaffenen Amtsstellen wahrgenommen werden, sind auch inhaltliche Anpassungen erforderlich. Eine Anpassung im Verordnungsweg war daher nicht ausreichend.
Mit der gegenständlichen Vorlage werden die im Organismengesetz und im Beschwerdekommissionsgesetz geregelten Zuständigkeiten an die neue Verwaltungsorganisation angepasst und rechtskonform ausgestaltet.
Da die vorgesehenen Anpassungen ausschliesslich organisatorischer und formeller Natur sind, keine materiellen Änderungen beinhalten und keine Auswirkungen auf Private, Gemeinden, Unternehmen oder andere interessierte Kreise entfalten, wurde auf eine Vernehmlassung verzichtet.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Thomas Bischof, Generalsekretär
T +423 236 60 39
thomas.bischof@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100943374
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. November 2026, den Bericht und Antrag zur Abänderung des Organismengesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet.
Die Vorlage steht im Zusammenhang mit der Reorganisation des Amtes für Umwelt. Mit Regierungsbeschluss vom 7. Juli 2026 wurde das Amt für Umwelt per 1. August 2026 in das Amt für Umweltschutz sowie das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft aufgeteilt.
Aufgrund dieser organisatorischen Neuausrichtung wurden die in den Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Verweise auf das Amt für Umwelt gestützt auf Art. 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) an die neu zuständigen Amtsstellen angepasst.
Beim Organismengesetz und beim Beschwerdekommissionsgesetz gehen die erforderlichen Anpassungen über die blosse Ersetzung der Amtsbezeichnung hinaus. Da die geregelten Zuständigkeiten teilweise von beiden neu geschaffenen Amtsstellen wahrgenommen werden, sind auch inhaltliche Anpassungen erforderlich. Eine Anpassung im Verordnungsweg war daher nicht ausreichend.
Mit der gegenständlichen Vorlage werden die im Organismengesetz und im Beschwerdekommissionsgesetz geregelten Zuständigkeiten an die neue Verwaltungsorganisation angepasst und rechtskonform ausgestaltet.
Da die vorgesehenen Anpassungen ausschliesslich organisatorischer und formeller Natur sind, keine materiellen Änderungen beinhalten und keine Auswirkungen auf Private, Gemeinden, Unternehmen oder andere interessierte Kreise entfalten, wurde auf eine Vernehmlassung verzichtet.
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