Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. November 2026 die Beantwortung der von den Abgeordneten Marion Kindle-Kühnis, Erich Hasler, Simon Schächle und Thomas Rehak eingereichten Interpellation zur Gewaltenteilung verabschiedet. Im Mittelpunkt stehen die Rolle der Regierung als Rechtsmittelinstanz in Verwaltungsverfahren sowie die Organisation der Beschwerdekommissionen.
Die Regierung kommt in der Beantwortung zum Schluss, dass das bestehende Rechtsschutzsystem sowohl der Gewaltenteilung als auch der Rechtsstaatlichkeit Rechnung trägt. Die Rechtsmittelzuständigkeiten der Regierung sind verfassungsrechtlich verankert. Entscheidungen der Regierung und der Beschwerdekommissionen können beim Obersten Gerichtshof als Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.
Die Interpellationsbeantwortung gibt einen Überblick über die Rechtsmittelzuständigkeiten der Regierung und enthält Zahlen zu den Beschwerdeverfahren der Jahre 2023 bis 2025. Sie erläutert zudem den Bearbeitungsaufwand sowie die Kosten externer Unterstützung.
Eine vollständige Übertragung der Rechtsmittelzuständigkeiten auf Beschwerdekommissionen würde die parlamentarischen Kontrollrechte einschränken und eine Verfassungsänderung erfordern. Eine Zusammenlegung der Beschwerdekommissionen erachtet die Regierung aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben und der erforderlichen fachlichen Spezialisierung als nicht zweckmässig.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100943373
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. November 2026 die Beantwortung der von den Abgeordneten Marion Kindle-Kühnis, Erich Hasler, Simon Schächle und Thomas Rehak eingereichten Interpellation zur Gewaltenteilung verabschiedet. Im Mittelpunkt stehen die Rolle der Regierung als Rechtsmittelinstanz in Verwaltungsverfahren sowie die Organisation der Beschwerdekommissionen.
Die Regierung kommt in der Beantwortung zum Schluss, dass das bestehende Rechtsschutzsystem sowohl der Gewaltenteilung als auch der Rechtsstaatlichkeit Rechnung trägt. Die Rechtsmittelzuständigkeiten der Regierung sind verfassungsrechtlich verankert. Entscheidungen der Regierung und der Beschwerdekommissionen können beim Obersten Gerichtshof als Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.
Die Interpellationsbeantwortung gibt einen Überblick über die Rechtsmittelzuständigkeiten der Regierung und enthält Zahlen zu den Beschwerdeverfahren der Jahre 2023 bis 2025. Sie erläutert zudem den Bearbeitungsaufwand sowie die Kosten externer Unterstützung.
Eine vollständige Übertragung der Rechtsmittelzuständigkeiten auf Beschwerdekommissionen würde die parlamentarischen Kontrollrechte einschränken und eine Verfassungsänderung erfordern. Eine Zusammenlegung der Beschwerdekommissionen erachtet die Regierung aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben und der erforderlichen fachlichen Spezialisierung als nicht zweckmässig.
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