Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2026 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und des Gesundheitsgesetzes (GesG) verabschiedet. Mit einem umfassenden Reformpaket sollen die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung langfristig gesichert und das Wachstum der Gesundheitskosten wirksam gebremst werden.
Das liechtensteinische Gesundheitswesen steht vor grossen Herausforderungen. Die alternde Bevölkerung, der medizinische Fortschritt und steigende Gesundheitsausgaben erhöhen den Druck auf das System und führen zu einer stetigen Belastung der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Ziel der vorgeschlagenen Reformen ist es, eine qualitativ hochwertige und für alle zugängliche Gesundheitsversorgung mit einer nachhaltigen Finanzierung in Einklang zu bringen.
Zukunftspaket und Kostendämpfungspaket
Der Bericht und Antrag umfasst ein Zukunftspaket und ein Kostendämpfungspaket. Während das Zukunftspaket wichtige strukturelle Reformen wie die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS), die Modernisierung des Risikoausgleichs sowie die Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe beinhaltet, richtet sich das Kostendämpfungspaket gezielt auf die Eindämmung des Kostenwachstums.
Zu den wichtigsten Massnahmen des Kostendämpfungspakets gehören:
- die Förderung von Generika und Biosimilars durch stärkere finanzielle Anreize für kostengünstige Arzneimittel;
- die Aufhebung der heutigen Befreiung chronisch kranker Personen von der Kostenbeteiligung zugunsten einer einheitlichen Regelung;
- die Stärkung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Leistungserbringern;
- die Weiterentwicklung der Kostenziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung;
- eine gezieltere Information der Versicherten über kostengünstige Behandlungsalternativen und Präventionsangebote.
Mit den vorgeschlagenen Reformen verfolgt die Regierung einen ausgewogenen Ansatz: Die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung soll erhalten bleiben, gleichzeitig sollen Fehlanreize reduziert, Effizienzpotenziale besser genutzt und das Kostenwachstum nachhaltig gedämpft werden.
Im Rahmen der Vernehmlassung wurde die Stossrichtung der Vorlage von der überwiegenden Mehrheit der Stellungnehmenden grundsätzlich begrüsst. Die Zielsetzungen einer langfristig finanzierbaren Gesundheitsversorgung, der Förderung integrierter und effizienter Versorgungsstrukturen, der Digitalisierung des Gesundheitswesens sowie einer zielgerichteten Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen fanden breite Unterstützung.
Mehrere Stellungnehmende forderten darüber hinaus eine verbindliche und kohärente Weiterentwicklung des Gesundheitssystems über die vorliegende Vorlage hinaus. Die Regierung verfolgt dieses Ziel mit der vorgestellten Paketlogik, im Besonderen mit dem "Vertiefungspaket 2030". Einen wichtigen Pfeiler stellt dabei der "Runde Tisch Gesundheitswesen" dar, an dem die betroffenen Stakeholder zur gemeinsamen Weiterentwicklung des Systems eingeladen sind.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Michael Winkler, Generalsekretär
T +423 236 60 94
Michael.winkler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100943381
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2026 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und des Gesundheitsgesetzes (GesG) verabschiedet. Mit einem umfassenden Reformpaket sollen die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung langfristig gesichert und das Wachstum der Gesundheitskosten wirksam gebremst werden.
Das liechtensteinische Gesundheitswesen steht vor grossen Herausforderungen. Die alternde Bevölkerung, der medizinische Fortschritt und steigende Gesundheitsausgaben erhöhen den Druck auf das System und führen zu einer stetigen Belastung der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Ziel der vorgeschlagenen Reformen ist es, eine qualitativ hochwertige und für alle zugängliche Gesundheitsversorgung mit einer nachhaltigen Finanzierung in Einklang zu bringen.
Zukunftspaket und Kostendämpfungspaket
Der Bericht und Antrag umfasst ein Zukunftspaket und ein Kostendämpfungspaket. Während das Zukunftspaket wichtige strukturelle Reformen wie die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS), die Modernisierung des Risikoausgleichs sowie die Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe beinhaltet, richtet sich das Kostendämpfungspaket gezielt auf die Eindämmung des Kostenwachstums.
Zu den wichtigsten Massnahmen des Kostendämpfungspakets gehören:
- die Förderung von Generika und Biosimilars durch stärkere finanzielle Anreize für kostengünstige Arzneimittel;
- die Aufhebung der heutigen Befreiung chronisch kranker Personen von der Kostenbeteiligung zugunsten einer einheitlichen Regelung;
- die Stärkung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Leistungserbringern;
- die Weiterentwicklung der Kostenziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung;
- eine gezieltere Information der Versicherten über kostengünstige Behandlungsalternativen und Präventionsangebote.
Mit den vorgeschlagenen Reformen verfolgt die Regierung einen ausgewogenen Ansatz: Die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung soll erhalten bleiben, gleichzeitig sollen Fehlanreize reduziert, Effizienzpotenziale besser genutzt und das Kostenwachstum nachhaltig gedämpft werden.
Im Rahmen der Vernehmlassung wurde die Stossrichtung der Vorlage von der überwiegenden Mehrheit der Stellungnehmenden grundsätzlich begrüsst. Die Zielsetzungen einer langfristig finanzierbaren Gesundheitsversorgung, der Förderung integrierter und effizienter Versorgungsstrukturen, der Digitalisierung des Gesundheitswesens sowie einer zielgerichteten Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen fanden breite Unterstützung.
Mehrere Stellungnehmende forderten darüber hinaus eine verbindliche und kohärente Weiterentwicklung des Gesundheitssystems über die vorliegende Vorlage hinaus. Die Regierung verfolgt dieses Ziel mit der vorgestellten Paketlogik, im Besonderen mit dem "Vertiefungspaket 2030". Einen wichtigen Pfeiler stellt dabei der "Runde Tisch Gesundheitswesen" dar, an dem die betroffenen Stakeholder zur gemeinsamen Weiterentwicklung des Systems eingeladen sind.
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