Berlin (ots) -
Zur heutigen 1. Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Bundestag kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, dass eine auskömmliche Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung weiterhin aussteht. Sie fordert die endgültige Klärung der offenen Finanzfragen in einem zweiten Gesetzgebungsverfahren nach Vorlage der Empfehlungen durch die Pflegestrukturkommission Ende Januar.
"Das Pflegeneuordnungsgesetz sorgt nicht für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Es bleibt bei dem gravierenden Versäumnis, dass der Bund weder die pandemiebedingten Sonderlasten noch die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger durch Haushaltsmittel refinanziert. Hinzu kommen die fehlende Übernahme der Pflegeheim-Investitionskosten durch die Länder sowie die fehlende Steuerfinanzierung der Ausbildungskosten in der Pflege. Mit diesen beiden Maßnahmen könnten die Eigenanteile der Pflegeheimbewohnenden deutlich gesenkt werden. Bund und Länder entziehen sich weiterhin ihrer Verantwortung für die Pflege in Deutschland sowie für die Sicherung der Daseinsvorsorge. Das geht auf Kosten der Betroffenen und der Beitragszahlenden.
Das Gesetz hat daher nur eine sehr kurzfristige Perspektive und verschafft der SPV höchstens für ein paar Monate eine finanzielle Verschnaufpause. Die nächsten Finanzlöcher zeichnen sich jetzt schon ab. Das wird aus der Kostenschätzung des Bundesgesundheitsministeriums deutlich, die im Saldo für 2027 mit einem Defizit von 1,35 Milliarden Euro rechnet. Ob dabei Minderausgaben und Mehreinnahmen richtig abgeschätzt werden, bleibt schleierhaft. Im Gesetzentwurf sind die Kostenwirkungen einzelner Maßnahmen nicht transparent ausgewiesen worden. Zudem bestehen berechtigte Zweifel an der Kostenwirkung der vorgesehenen Anpassung der Schwellenwerte bei der Begutachtungssystematik. Nach Projektionen unseres Wissenschaftlichen Instituts ist hier nur von der Hälfte der angegebenen Minderausgaben auszugehen. Schließlich sind auch nicht die Finanzbedarfe berücksichtigt, die die soziale Pflegeversicherung noch im Jahr 2026 und zu Beginn des Jahres 2027 hat. Es bleibt fraglich, ob das weitere kürzlich bewilligte Darlehen in Höhe von 700 Millionen Euro des Bundes ausreicht.
Positiv sehen wir einzelne Strukturmaßnahmen, etwa zur stärkeren Ausrichtung der Pflege auf Prävention und Rehabilitation. Auch bieten die Pflegebegleitung sowie das digitale Pflege-Cockpit einen echten Mehrwert für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Löblich ist auch das Ziel des Gesetzgebers, die Leistungen der Pflegeversicherung einfacher und verständlicher zu gestalten und stärker an den Bedarfslagen der pflegebedürftigen Menschen auszurichten. Allerdings gelingt dies nur teilweise, etwa bei der Verhinderungspflege. Eine flexible Verwendung des Sozialraumbudgets wird dagegen wieder erschwert.
Unterm Strich muss man konstatieren, dass eine durchgreifende und tragfähige Pflegefinanzreform weiterhin aussteht. Sie muss dann nach Vorlage der Empfehlungen der Pflegestrukturkommission mit einem "PNOG 2" gelingen."
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
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Zur heutigen 1. Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Bundestag kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, dass eine auskömmliche Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung weiterhin aussteht. Sie fordert die endgültige Klärung der offenen Finanzfragen in einem zweiten Gesetzgebungsverfahren nach Vorlage der Empfehlungen durch die Pflegestrukturkommission Ende Januar.
"Das Pflegeneuordnungsgesetz sorgt nicht für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Es bleibt bei dem gravierenden Versäumnis, dass der Bund weder die pandemiebedingten Sonderlasten noch die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger durch Haushaltsmittel refinanziert. Hinzu kommen die fehlende Übernahme der Pflegeheim-Investitionskosten durch die Länder sowie die fehlende Steuerfinanzierung der Ausbildungskosten in der Pflege. Mit diesen beiden Maßnahmen könnten die Eigenanteile der Pflegeheimbewohnenden deutlich gesenkt werden. Bund und Länder entziehen sich weiterhin ihrer Verantwortung für die Pflege in Deutschland sowie für die Sicherung der Daseinsvorsorge. Das geht auf Kosten der Betroffenen und der Beitragszahlenden.
Das Gesetz hat daher nur eine sehr kurzfristige Perspektive und verschafft der SPV höchstens für ein paar Monate eine finanzielle Verschnaufpause. Die nächsten Finanzlöcher zeichnen sich jetzt schon ab. Das wird aus der Kostenschätzung des Bundesgesundheitsministeriums deutlich, die im Saldo für 2027 mit einem Defizit von 1,35 Milliarden Euro rechnet. Ob dabei Minderausgaben und Mehreinnahmen richtig abgeschätzt werden, bleibt schleierhaft. Im Gesetzentwurf sind die Kostenwirkungen einzelner Maßnahmen nicht transparent ausgewiesen worden. Zudem bestehen berechtigte Zweifel an der Kostenwirkung der vorgesehenen Anpassung der Schwellenwerte bei der Begutachtungssystematik. Nach Projektionen unseres Wissenschaftlichen Instituts ist hier nur von der Hälfte der angegebenen Minderausgaben auszugehen. Schließlich sind auch nicht die Finanzbedarfe berücksichtigt, die die soziale Pflegeversicherung noch im Jahr 2026 und zu Beginn des Jahres 2027 hat. Es bleibt fraglich, ob das weitere kürzlich bewilligte Darlehen in Höhe von 700 Millionen Euro des Bundes ausreicht.
Positiv sehen wir einzelne Strukturmaßnahmen, etwa zur stärkeren Ausrichtung der Pflege auf Prävention und Rehabilitation. Auch bieten die Pflegebegleitung sowie das digitale Pflege-Cockpit einen echten Mehrwert für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Löblich ist auch das Ziel des Gesetzgebers, die Leistungen der Pflegeversicherung einfacher und verständlicher zu gestalten und stärker an den Bedarfslagen der pflegebedürftigen Menschen auszurichten. Allerdings gelingt dies nur teilweise, etwa bei der Verhinderungspflege. Eine flexible Verwendung des Sozialraumbudgets wird dagegen wieder erschwert.
Unterm Strich muss man konstatieren, dass eine durchgreifende und tragfähige Pflegefinanzreform weiterhin aussteht. Sie muss dann nach Vorlage der Empfehlungen der Pflegestrukturkommission mit einem "PNOG 2" gelingen."
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