Bern (ots) -
Die enge gesetzliche Auslegung der Schuldenbremse schränkt die finanzpolitischen Gestaltungsoptionen des Bundes ein und führt zu Kostenübertragungen auf die Städte. Diese anerkennen die Bedeutung der Schuldenbremse, fordern in einem Positionspapier jedoch eine Flexibilisierung der Ergänzungsregel zur Verhinderung von weiteren Lastenverschiebungen.
Die Städte als wirtschaftliche Treibkräfte der Schweiz sind auf stabile Rahmenbedingungen und ausreichenden finanzpolitischen Handlungsspielraum angewiesen. Das Positionspapier "Schuldenbremse reformieren, finanziellen Handlungsspielraum vergrössern" des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) zeigt die Bedürfnisse und Forderungen der Städte in Bezug auf die staatsübergreifende Finanzpolitik und insbesondere die Schuldenbremse auf. Einst eingeführt, um die steigende Schuldenquote auf Dauer zu stabilisieren, führt die strenge gesetzliche Auslegung stattdessen selbst in strukturschwachen Zeiten zu einem nominellen Schuldenabbau. Das ist aus einer volkswirtschaftlichen und föderalistischen Perspektiven weder nachvollziehbar noch vertretbar. Gerade in strukturschwachen Zeiten sind öffentliche Investitionen unbestritten wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung.
Die Städte als bevölkerungsnächste Ebene sind sich der Wichtigkeit des sorgfältigen Umgangs mit den öffentlichen Finanzen bewusst. In ihrer Rolle als Innovationsträgerinnen der Schweiz sind sie darauf angewiesen, dass die Wirtschaft auf allen Staatsebenen gefördert wird. Investitionen in die Zukunft können nicht von den Städten allein getragen werden. Sie fordern dabei nicht eine Abschaffung der Schuldenbremse auf Verfassungsebene, sondern die Flexibilisierung der Ergänzungsregel auf Gesetzesebene. Damit würde der verfassungsrechtliche Grundsatz der Stabilisierung der Schulden unverändert gelten, es fände aber kein nomineller Schuldenabbau mehr statt. Eine derartige Modifikation der Schuldenbremse erlaubte höhere Staatsausgaben und kann das Bruttoinlandprodukt erhöhen, wobei die Schuldenquote weiterhin gedämpft würde.
Einbezug der Städte
Der Bund benötigt grösseren finanziellen Handlungsspielraum, derzeit insbesondere zur Finanzierung der Armeeausgaben. Aufgrund der strengen Auslegung der Schuldenbremse führt dies zu Sparmassnahmen in allen Politikbereichen. Doch die einseitigen Leistungskürzungen des Bundes führen nicht zu einer Entlastung der Steuerzahlenden, sondern zu Lastenverschiebungen auf andere Staatsebenen und zu Aufgabenkürzungen mit höheren Folgekosten. Deswegen fordern die Städte, dass sie bei einschneidenden Reformen der Finanzierungsregeln konsequent einbezogen werden.
Pressekontakt:
Benjamin Fröhlich, Leiter Kommunikation
medien@staedteverband.ch / 031 356 32 44
Original-Content von: Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100017932/100943437
Die enge gesetzliche Auslegung der Schuldenbremse schränkt die finanzpolitischen Gestaltungsoptionen des Bundes ein und führt zu Kostenübertragungen auf die Städte. Diese anerkennen die Bedeutung der Schuldenbremse, fordern in einem Positionspapier jedoch eine Flexibilisierung der Ergänzungsregel zur Verhinderung von weiteren Lastenverschiebungen.
Die Städte als wirtschaftliche Treibkräfte der Schweiz sind auf stabile Rahmenbedingungen und ausreichenden finanzpolitischen Handlungsspielraum angewiesen. Das Positionspapier "Schuldenbremse reformieren, finanziellen Handlungsspielraum vergrössern" des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) zeigt die Bedürfnisse und Forderungen der Städte in Bezug auf die staatsübergreifende Finanzpolitik und insbesondere die Schuldenbremse auf. Einst eingeführt, um die steigende Schuldenquote auf Dauer zu stabilisieren, führt die strenge gesetzliche Auslegung stattdessen selbst in strukturschwachen Zeiten zu einem nominellen Schuldenabbau. Das ist aus einer volkswirtschaftlichen und föderalistischen Perspektiven weder nachvollziehbar noch vertretbar. Gerade in strukturschwachen Zeiten sind öffentliche Investitionen unbestritten wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung.
Die Städte als bevölkerungsnächste Ebene sind sich der Wichtigkeit des sorgfältigen Umgangs mit den öffentlichen Finanzen bewusst. In ihrer Rolle als Innovationsträgerinnen der Schweiz sind sie darauf angewiesen, dass die Wirtschaft auf allen Staatsebenen gefördert wird. Investitionen in die Zukunft können nicht von den Städten allein getragen werden. Sie fordern dabei nicht eine Abschaffung der Schuldenbremse auf Verfassungsebene, sondern die Flexibilisierung der Ergänzungsregel auf Gesetzesebene. Damit würde der verfassungsrechtliche Grundsatz der Stabilisierung der Schulden unverändert gelten, es fände aber kein nomineller Schuldenabbau mehr statt. Eine derartige Modifikation der Schuldenbremse erlaubte höhere Staatsausgaben und kann das Bruttoinlandprodukt erhöhen, wobei die Schuldenquote weiterhin gedämpft würde.
Einbezug der Städte
Der Bund benötigt grösseren finanziellen Handlungsspielraum, derzeit insbesondere zur Finanzierung der Armeeausgaben. Aufgrund der strengen Auslegung der Schuldenbremse führt dies zu Sparmassnahmen in allen Politikbereichen. Doch die einseitigen Leistungskürzungen des Bundes führen nicht zu einer Entlastung der Steuerzahlenden, sondern zu Lastenverschiebungen auf andere Staatsebenen und zu Aufgabenkürzungen mit höheren Folgekosten. Deswegen fordern die Städte, dass sie bei einschneidenden Reformen der Finanzierungsregeln konsequent einbezogen werden.
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