Wann wird ein Schlagloch zur Haftungsfalle für den Straßenträger? Das Landgericht Koblenz hat über einen Fall entschieden, bei dem ein Motorradfahrer klagte, weil er aufgrund der Bodenvertiefung einen Reparaturschaden von 2.600 Euro erlitt. Das Gericht lehnte die Schadenersatzforderung ab. Ein Schlagloch von vier Zentimetern Tiefe begründet noch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das gilt auch dann, wenn ein Motorrad dadurch beschädigt wird. Das hat das Landgericht (LG) Koblenz entschieden. Den vollständigen Artikel lesen ...
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