Berlin (ots) -
Immerhin wurde in Sachen Pflegefinanzierung eingesehen, dass Lückenstopferei mit Darlehen vom Bund keine nachhaltige Idee ist. Die Rückzahlung soll also laut dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) erst ab 2035 erfolgen. Aber dieser Aufschub löst keines der Probleme in der Versorgung wirklich. Vielmehr schafft das Gesetz neue Probleme. Nun wird etwa von der CDU eingewandt, dass im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert werden soll.
Aber eine Lawine von hektischen Reaktionen ist längst losgetreten: Pflegebedürftige und solche in spe drängeln sich um Begutachtungstermine noch in diesem Jahr, damit sie 2027 unter Bestandsschutz fallen. Noch gravierender dürfte sein, wenn mit Blick auf Kündigungsfristen schon jetzt ambulante Dienste Personal abbauen, weil ab Januar einiges nicht mehr finanziert wird. Denn auch wenn das Gesetz noch nachgebessert werden sollte, in Kraft treten wird es am 1. Januar. Übergangsfristen scheinen unvermeidlich.
Sicher ist, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf die häusliche Pflege erst einmal nicht stärken wird. Und das, obwohl überall herumgetutet wird, dass die Angehörigen der Pflegedienst der Nation seien. Die Versorgung dürfte komplexer und für Pflegebedürftige noch unverständlicher werden. Was unter diesen Vorzeichen von der sinnvollen Idee für mehr Prävention übrig bleibt, ist die große Frage.
Nicht übersehen werden darf ein weiterer Skandal. Erneut und immer noch halten sich Bund und Länder bei den Finanzfragen raus: Weder ist die Rückzahlung von Pandemiekosten in Milliardenhöhe an die Versicherung vorgesehen, noch steht die Übernahme der Heim-Investitionskosten durch die Länder auf der Tagesordnung.
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Immerhin wurde in Sachen Pflegefinanzierung eingesehen, dass Lückenstopferei mit Darlehen vom Bund keine nachhaltige Idee ist. Die Rückzahlung soll also laut dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) erst ab 2035 erfolgen. Aber dieser Aufschub löst keines der Probleme in der Versorgung wirklich. Vielmehr schafft das Gesetz neue Probleme. Nun wird etwa von der CDU eingewandt, dass im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert werden soll.
Aber eine Lawine von hektischen Reaktionen ist längst losgetreten: Pflegebedürftige und solche in spe drängeln sich um Begutachtungstermine noch in diesem Jahr, damit sie 2027 unter Bestandsschutz fallen. Noch gravierender dürfte sein, wenn mit Blick auf Kündigungsfristen schon jetzt ambulante Dienste Personal abbauen, weil ab Januar einiges nicht mehr finanziert wird. Denn auch wenn das Gesetz noch nachgebessert werden sollte, in Kraft treten wird es am 1. Januar. Übergangsfristen scheinen unvermeidlich.
Sicher ist, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf die häusliche Pflege erst einmal nicht stärken wird. Und das, obwohl überall herumgetutet wird, dass die Angehörigen der Pflegedienst der Nation seien. Die Versorgung dürfte komplexer und für Pflegebedürftige noch unverständlicher werden. Was unter diesen Vorzeichen von der sinnvollen Idee für mehr Prävention übrig bleibt, ist die große Frage.
Nicht übersehen werden darf ein weiterer Skandal. Erneut und immer noch halten sich Bund und Länder bei den Finanzfragen raus: Weder ist die Rückzahlung von Pandemiekosten in Milliardenhöhe an die Versicherung vorgesehen, noch steht die Übernahme der Heim-Investitionskosten durch die Länder auf der Tagesordnung.
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