Nach einem Brand auf seinem Hof forderte ein Mann von seinem Versicherer rund 1,29 Millionen Euro. Das Gericht sah jedoch als erwiesen an, dass das Feuer vorsätzlich veranlasst wurde. Der Versicherer musste daher nicht zahlen und konnte bereits geleistete Zahlungen zurückfordern. Ein Versicherungsnehmer erhielt nach dem Brand seines Hofs keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Wohngebäude- und Hausratversicherung. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) bestätigte damit die Entscheidung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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