Osnabrück (ots) -
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich innerhalb der Bundesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein. "Die Bundesregierung kann über diese Frage nur im Konsens entscheiden. Daran arbeite ich", sagte die SPD-Politikerin im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz, Samstagsausgabe). Die Prüfung solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe übernehmen, die Material zusammentragen und auswerten müsse. "Auf dieser Grundlage muss dann eine politische und juristische Entscheidung getroffen werden. Für mich ist klar: Wenn ein Antrag konkrete Erfolgsaussichten hat, dann muss er auch gestellt werden", sagte Hubig zu noz.
Auch die Hunderttausenden von geleakten AfD-Mails will Hubig für die Prüfung nutzen. "Grundsätzlich können alle Erkenntnisse herangezogen werden, die vorliegen. Auch die E-Mails könnten also wohl herangezogen werden, wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD liefern", sagte die Justizministerin. "Das ist auch richtig so: Denn es geht um eine existentielle Frage für die Demokratie. Ich bin überzeugt, dass wir jetzt ernsthaft und systematisch prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen."
Anlass für Hubigs Bemühungen ist die mögliche Wahl von Ulrich Siegmund zum ersten AfD-Ministerpräsidenten im Dezember in Sachsen-Anhalt. "Schon die Wahl eines AfD-Abgeordneten zum Landtagspräsidenten war eine Zäsur", sagte sie zu noz. "Seit Gründung der Bundesrepublik hatten wir noch nie ein Mitglied einer aggressiv-nationalistischen Partei in einem so hohen Staatsamt. Wir müssen alle Extremisten bekämpfen - ob Rechtsextremisten, Linksextremisten oder Islamisten. Aber eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt wäre, nach allem, was sich ermessen lässt, eine harte Belastungsprobe für den Rechtsstaat."
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/58964/6385896
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich innerhalb der Bundesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein. "Die Bundesregierung kann über diese Frage nur im Konsens entscheiden. Daran arbeite ich", sagte die SPD-Politikerin im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz, Samstagsausgabe). Die Prüfung solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe übernehmen, die Material zusammentragen und auswerten müsse. "Auf dieser Grundlage muss dann eine politische und juristische Entscheidung getroffen werden. Für mich ist klar: Wenn ein Antrag konkrete Erfolgsaussichten hat, dann muss er auch gestellt werden", sagte Hubig zu noz.
Auch die Hunderttausenden von geleakten AfD-Mails will Hubig für die Prüfung nutzen. "Grundsätzlich können alle Erkenntnisse herangezogen werden, die vorliegen. Auch die E-Mails könnten also wohl herangezogen werden, wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD liefern", sagte die Justizministerin. "Das ist auch richtig so: Denn es geht um eine existentielle Frage für die Demokratie. Ich bin überzeugt, dass wir jetzt ernsthaft und systematisch prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen."
Anlass für Hubigs Bemühungen ist die mögliche Wahl von Ulrich Siegmund zum ersten AfD-Ministerpräsidenten im Dezember in Sachsen-Anhalt. "Schon die Wahl eines AfD-Abgeordneten zum Landtagspräsidenten war eine Zäsur", sagte sie zu noz. "Seit Gründung der Bundesrepublik hatten wir noch nie ein Mitglied einer aggressiv-nationalistischen Partei in einem so hohen Staatsamt. Wir müssen alle Extremisten bekämpfen - ob Rechtsextremisten, Linksextremisten oder Islamisten. Aber eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt wäre, nach allem, was sich ermessen lässt, eine harte Belastungsprobe für den Rechtsstaat."
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