
"Leider konzentrieren sich derartige Sanierungs- und Finanzierungsverhandlungen zumeist auf die Rückforderung geleisteter Auszahlungen", beanstandet Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. "Dabei sollten grundsätzlich auch Sanierungsbeiträge von den weiteren Beteiligten, etwa der Sparkasse Köln/Bonn oder den Gründungskommanditisten erbracht werden", fordert Brockmann und startet dazu eine Initiative. Betroffene Investoren, die diese Initiative unterstützen möchten, können sich unter info@hahn-rechtsanwaelte.de zum Stichwort "Sanierung Sachwert Rendite-Fonds Holland 43" melden.
Für die Anleger ist weiter zu beachten, dass bereits in Kürze die Verjährung der Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und vorvertraglichem Aufklärungsverschulden droht. So verjähren die Schadensersatzansprüche, etwa wegen verschwiegener Provisionszahlungen an die Bank (Kick-Backs), spätestens nach zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Zeichnung. Hahn Rechtsanwälte empfiehlt daher auch eine kurzfristige Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
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Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RAin Dr. Petra Brockmann Marcusallee 38 28359 Bremen Fon: +49-421-246850 Fax: +49-421-2468511 E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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