Das Verbot von Internet-Sportwetten von Bwin in Hessen ist technisch undurchführbar und wird daher aufgehoben. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz.
Die Verbotsverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt gegen Bwin sei technisch nicht durchsetzbar und daher in wesentlichen Teilen nichtig. Eine Lokalisierung der Spieler sei zwar möglich, würde aber zu einer Komplettüberwachung der User führen. Somit kann Bwin sein Angebot in Hessen aufrechterhalten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits im Mai eine ähnliche Entscheidung gefällt.
Grosse Begeisterung gab es über diese News an der Börse. Die Aktien von Bwin explodierten an der Wiener Börse auf aktuell 26,65 Euro. Das ergibt ein Plus von satten +10,76 %. Das Tageshoch lag sogar bei 27,25 Euro.
Auch andere Aktien aus dem Wett- und Glückspiel-Sektor profitierten ebenfalls deutlich von diesem Gerichtsurteil:
bet-at-home.com:
16,40 Euro +4,86 %
Fluxx AG:
3,44 Euro +10,61 %
Die Verbotsverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt gegen Bwin sei technisch nicht durchsetzbar und daher in wesentlichen Teilen nichtig. Eine Lokalisierung der Spieler sei zwar möglich, würde aber zu einer Komplettüberwachung der User führen. Somit kann Bwin sein Angebot in Hessen aufrechterhalten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits im Mai eine ähnliche Entscheidung gefällt.
Grosse Begeisterung gab es über diese News an der Börse. Die Aktien von Bwin explodierten an der Wiener Börse auf aktuell 26,65 Euro. Das ergibt ein Plus von satten +10,76 %. Das Tageshoch lag sogar bei 27,25 Euro.
Auch andere Aktien aus dem Wett- und Glückspiel-Sektor profitierten ebenfalls deutlich von diesem Gerichtsurteil:
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16,40 Euro +4,86 %
Fluxx AG:
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