Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg hat in einem am 02.08.2016 verkündeten Urteil (Az.: 5 O 179/13) festgestellt, dass die sogenannte Intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT-Bestrahlung) bei der Behandlung von Prostatakarzinomen als medizinisch notwendig anzusehen ist und Kosten der Heilbehandlung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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