BERLIN (Dow Jones)--Arbeitgeber können ab kommender Woche in den meisten Arbeitsamtsbezirken leichter auf die Beschäftigung von Flüchtlingen zurückgreifen. In 133 von insgesamt 156 Agenturbezirken wird für drei Jahre die Vorrangprüfung ausgesetzt, wie das Bundesarbeitsministerium am Freitag in Berlin mitteilte. Damit muss nicht mehr geprüft werden, ob für einen Job zunächst Deutsche oder EU-Ausländer infrage kommen. Die Regelung gilt für Asylbewerber und Geduldete.
Die 23 Agenturbezirke, in denen weiterhin innerhalb der ersten fünfzehn Monate des Aufenthalts eine Vorrangprüfung vorgenommen wird, befinden sich demnach in Bayern (Aschaffenburg, Bayreuth-Hof, Bamberg-Coburg, Fürth, Nürnberg, Schweinfurt, Weiden, Augsburg, München, Passau, Traunstein), in Nordrhein-Westfalen (Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen, Recklinghausen) sowie in Mecklenburg-Vorpommern, das vollständig ausgenommen wurde.
Die Beschäftigungsbedingungen der Flüchtlinge werden von der Bundesagentur für Arbeit weiterhin in allen Agenturbezirken geprüft.
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August 05, 2016 04:57 ET (08:57 GMT)
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