Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
360 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-Adhoc: OFFICEFIRST Immobilien AG: Geplanter Börsengang verschoben (deutsch)

OFFICEFIRST Immobilien AG: geplanter Börsengang verschoben

OFFICEFIRST Immobilien AG / Schlagwort(e): Börsengang

10.10.2016 23:06

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


OFFICEFIRST Immobilien AG
Bonn

Ad hoc Mitteilung gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINEM ANDEREN LAND BESTIMMT, IN DEM DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. VGL. DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

OFFICEFIRST Immobilien AG: geplanter Börsengang verschoben

Bonn, 10. Oktober 2016 - Die OFFICEFIRST Immobilien AG und ihre alleinige Aktionärin, die IVG Immobilien AG, haben beschlossen, den geplanten Börsengang der OFFICEFIRST Immobilien AG aufgrund negativer Marktentwicklungen insbesondere im Bereich der Immobilienunternehmen seit Beginn der Vermarktungsphase Anfang letzter Woche zu verschieben. Diese Entscheidung erfolgt trotz der im Rahmen der Investorengespräche erhaltenen, durchweg sehr positiven Resonanz zu Geschäftsmodell und Immobilienbestand der OFFICEFIRST-Gruppe.

Die Erstnotierung der Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse war ursprünglich für den 14. Oktober 2016 geplant. Die OFFICEFIRST Immobilien AG und die IVG Immobilien AG werden das Marktumfeld bezüglich eines möglichen Börsengangs weiter beobachten.

Bonn, den 10. Oktober 2016
OFFICEFIRST Immobilien AG

Mitteilende Person:
Herr Libor Vincent

Head of Communications & Investor Relations

T: +49 69 60 60 50 13 62
F:  +49 69 60 60 50 23 62
M: +49 162 44 94 90 6
E:  libor.vincent@officefirst.com

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der OFFICEFIRST Immobilien AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Wertpapiere werden in die USA nur gemäß Rule 144A unter dem Securities Act ausschließlich an "Qualified Institutional Buyers" wie in Rule 144A definiert verkauft.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten Wertpapierprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) erfolgen. Der Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) ist bei der OFFICEFIRST Immobilien AG, Mozartstr. 4-10, 53115 Bonn, Deutschland, oder auf der OFFICEFIRST Immobilien AG Webseite kostenfrei erhältlich.

In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Die Konsortialbanken handeln im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und die veräußernde Aktionärin. Sie werden im Zusammenhang mit dem Angebot keine andere Person als ihren jeweiligen Klienten erachten und sind keiner anderen Person als der Gesellschaft und der veräußernden Aktionärin gegenüber verantwortlich, den Schutz zu bieten, den sie als Klienten erhalten. Sie beraten überdies keine anderen Personen außer der Gesellschaft und der veräußernde Aktionärin im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt dieser Mitteilung oder anderen in diesem Dokument angeführten Angelegenheiten.

Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Konsortialbanken und die jeweils mit ihnen verbundenen Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnung Wertpapiere der Gesellschaft zeichnen oder kaufen und anderweitig auf eigene Rechnung handeln. Deshalb schließen Bezugnahmen im Prospekt auf die auszugegebenen Wertpapiere auch die Ausgabe oder das Angebot der Wertpapiere an die Konsortialbanken und die jeweils mit ihnen verbundenen Unternehmen ein, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln. Zudem können bestimmte Konsortialbanken oder die mit ihnen jeweils verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern abschließen, in Verbindung mit denen diese Konsortialbanken (oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen) Aktien der Gesellschaft jeweils kaufen, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Transaktionen offenzulegen, sofern sie hierzu nicht rechtlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.

Die Konsortialbanken oder ihre jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Beauftragten übernehmen keine Verantwortung oder Haftung oder Garantie für und treffen keine ausdrückliche oder implizite Aussage zur Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in dieser Mitteilung (oder zum Fehlen von Angaben in dieser Mitteilung) oder, mit wenigen Ausnahmen, anderer Angaben zu der Gesellschaft und der veräußernden Aktionärin, ihren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, sei es in schriftlicher, mündlicher oder visueller oder elektronischer Form, unabhängig von der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung, oder für Verluste, die sich in irgendeiner Weise aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.

10.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de


Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  OFFICEFIRST Immobilien AG
              Mozartstraße 4-10
              53115 Bonn
              Deutschland
Telefon:      
Fax:          
E-Mail:       info@officefirst.com
Internet:     www.officefirst.com
WKN:

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service


AXC0252 2016-10-10/23:06

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 dpa-AFX
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.