Zürich (ots) - Das Uvek will der SRG und privaten Radio- und Fernsehveranstaltern mit einer Konzession künftig die Ausstrahlung von zielgruppenspezifischer Werbung gestatten. Dieser Vorschlag ist Teil des Revisionsentwurfs der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), über den aktuell diskutiert wird. Unzulässig sein soll solche Werbung aber vor, während und nach Sendungen für Minderjährige. Zudem darf sich diese Werbeform bei der SRG nicht an regionale Zielgruppen richten. Wie denken Branchenvertreter über den Vorschlag und die avisierten Einschränkungen? Die Werbewoche hörte sich bei Branchenvertretern um ...
... und die Antworten lesen Sie in der heute erschienenen Werbewoche 19/2017, Werbewoche.ch.
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