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HSH Nordbank
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Meinung: Zeit, es richtig zu machen

Italien handelt verantwortungslos. Ohne Not hat die Regierung einen Haushalt verabschiedet, der die Schuldenspirale schon bald schneller drehen lässt. Das ist keine rein italienische Angelegenheit, sondern eine europäische. Wenn die Kapitalanleger Italien die Gefolgschaft verweigern, steht die Stabilität der Eurozone auf dem Spiel. Genau deswegen wurde der Europäische Stabilitäts- und Wachstums-pakt geschlossen. Seine Einhaltung ist eine entscheidende Voraussetzung für das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion. Dass er in der Vergangenheit nicht eingehalten wurde und Italien sich nicht darum schert, macht eines klar: Der Pakt muss reformiert werden.

Aber der Reihe nach: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt enthält Regelungen für eine effektive wirtschafts- und haushaltspolitische Überwachung in der Europäischen Union. Enthalten sind eine präventive und eine korrektive Komponente.

Die präventive Komponente sieht vor, dass jährlich Stabilitäts- und Konvergenz-programme in Brüssel vorgelegt werden, die einen mittelfristig ausgeglichenen Haushalt gewährleisten sollen. Mit 132 % des BIP öffentlicher Verschuldung scheint in Italien das Kind schon in den Brunnen gefallen zu sein. Aktuell geht es daher um die korrektive Komponente. Die EU möchte verhindern, dass Italien sich im Ausmaß von 2,4 % des BIP verschuldet. Warum? Weil in diesem Fall die Verschuldung weiter anzusteigen droht, zumal die Wachstumsprognosen der italienischen Regierung zu optimistisch erscheinen. Der Stabilitätspakt verpflichtet Italien jedoch dazu, die Schuldenquote jährlich zu reduzieren. Dies wird in dem Stabilitätspakt auch genau quantifiziert: Die Verschuldungsquote muss jährlich um 1/20 des über der Maastricht-Grenze von 60 % liegenden Teils der Quote abgebaut werden.

All dies sind Regeln, die ökonomisch Sinn machen. Haken tut es bei den Sanktionsmechanismen. Welche Handhabe hat die EU-Kommission denn, um Italien wieder auf den Weg der Tugend zu bringen? Grundsätzlich ist das das so genannte Defizitverfahren. Bevor es so weit ist, hat Rom drei Wochen Zeit, um Nachbesserungen vorzunehmen - die nicht zu erwarten sind. Dann könnte ein Defizitverfahren eingeleitet werden.

Das Initiativrecht dafür liegt bei der Kommission. Letztlich entscheidet aber der ECOFIN-Rat mit qualifizierter Mehrheit darüber. Hält der Rat das für notwendig, richtet er Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedsstaat und setzt ihm eine Frist von höchstens sechs Monaten für das Ergreifen wirksamer Maßnahmen. Zudem wird eine Frist für die Korrektur der Haushaltspolitik gesetzt (grundsätzlich im Folgejahr nach der Feststellung).

Die verschiedenen Stadien im Defizitverfahren machen unterschiedliche Sanktionen möglich, wenn der Schuldensünder nicht einsichtig ist. Von einer verzinslichen Einlage geht es über eine unverzinsliche Einlage bis hin zu einer tatsächlichen Geldbuße von 0,2 bis 0,5 % des BIP. Abgesehen davon, dass man noch nie zu diesem Mittel gegriffen hat, müssten hier die Reformen ansetzen. Eine Möglichkeit wäre die von der EU verfügte Erhöhung der Mehrwertsteuer. Auch über obligative Liberalisierungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt sollte man nachdenken, da dadurch das Wachstumspotenzial angehoben werden könnte. Kurzfristige wird man das Problem nicht lösen können. Vielmehr dürfte es darauf hinauslaufen, dass der Markt sanktioniert. Ein Anstieg der Risikoaufschläge ist möglicherweise die einzige Sprache, die die italienische Regierung derzeit versteht.

Hier können Sie das "Wochenbarometer" mit aktuellen News zu den Kapitalmärkten und weitere Research-Publikationen herunterladen.
© 2018 HSH Nordbank
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