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DGAP-Media / 2018-12-11 / 16:16
Am heutigen Dienstagmittag ist dem Vorstand der ALBIS Leasing AG jetzt das
schriftliche Verlangen des Minderheitsaktionärs Christoph Zitzmann
gemäß § 122 AktG auf Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung zugegangen, welches bereits Gegenstand einer
Pressemitteilung der Zitzmann GmbH vom gestrigen Tage war. Nachdem dem
Vorstand damit nunmehr ein formwahrendes Einberufungsverlangen vorliegt,
wird er dessen Zulässigkeit juristisch pflichtgemäß prüfen. Wenn und
soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des Einberufungsverlangens erfüllt
sind, wird er sodann unverzüglich eine außerordentliche
Hauptversammlung einberufen.
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: ALBIS Leasing AG
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München;
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
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December 11, 2018 10:16 ET (15:16 GMT)
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