Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 18.09.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Die Ethereum-Vorreiter: Wie Republic Technologies die Infrastruktur der Zukunft aufbaut
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
185 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-Stimmrechte: Godewind Immobilien AG (deutsch)

Godewind Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Stimmrechtsmitteilung: Godewind Immobilien AG
Godewind Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung

20.12.2018 / 16:08
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


MORGAN STANLEY 18. Dezember 2018 Godewind Immobilien AG Thurn-und-Taxis-Platz 6 60313 Frankfurt am Main Mitteilung gem. § 43 WpHG Sehr geehrte Damen und Herren, Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmeldung vom 11. Dezember 2018 teilten wir Morgan Stanley, Wilmington Delaware, USA mit, die Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG überschritten zu haben. Hiermit teilen wir nach § 43 des Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) folgendes mit: 1. Der Erwerb der Stimmrechte, der zu Überschreitung der Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG durch Morgan Stanley führte, diente keinen strategischen Zielen, sondern wurde im Kundeninteresse durchgeführt. Alle Stimmrechte werden vollständig gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. 2. Morgan Stanley könnte innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Godewind Immobilien AG erwerben, insbesondere im Zusammenhang mit der Wahrung von Kundeninteressen. 3. Morgan Stanley strebt keine Einflussnahme auf die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder sonstiger Verwaltungsorgane der Godewind Immobilien AG an. 4. Morgan Stanley strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Godewind Immobilien AG, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. 5. Der Erwerb der Stimmrechte, der zu einer Überschreitung der Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG durch Morgan Stanley führte, wurde im Zusammenhang mit der Wahrung von Kunden-Interessen vorgenommen. Der Erwerb wurde durch eine Kombination von externen und Morgan Stanley-eigenen Mitteln finanziert. Mit freundlichen Grüßen Craig Horsley, Vice President, Regulatory Operations Morgan Stanley & Co. International plc 122 Waterloo Street Glasgow G2 7DP Scotland Tel +44 (0)141 245 8000 Fax +44 (0)141 245 7493
20.12.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Godewind Immobilien AG Taunusanlage 8 60329 Frankfurt am Main Deutschland Ende der Mitteilung DGAP News-Service
761105 20.12.2018 ISIN DE000A2G8XX3 AXC0215 2018-12-20/16:08
© 2018 dpa-AFX
Epische Goldpreisrallye
Der Goldpreis hat ein neues Rekordhoch überschritten. Die Marke von 3.500 US-Dollar ist gefallen, und selbst 4.000 US-Dollar erscheinen nur noch als Zwischenziel.

Die Rallye wird von mehreren Faktoren gleichzeitig getrieben:
  • · massive Käufe durch Noten- und Zentralbanken
  • · Kapitalflucht in sichere Häfen
  • · hohe Nachfrage nach physisch besicherten Gold-ETFs
  • · geopolitische Unsicherheit und Inflationssorgen

Die Aktienkurse vieler Goldproduzenten und Explorer sind in den vergangenen Wochen regelrecht explodiert.

Doch es gibt noch Titel, die Nachholpotenzial besitzen. In unserem kostenlosen Spezialreport erfahren Sie, welche 3 Goldaktien jetzt besonders aussichtsreich sind und warum der Aufwärtstrend noch lange nicht vorbei sein dürfte.

Laden Sie jetzt den Spezialreport kostenlos herunter und profitieren Sie von der historischen Gold-Hausse.

Dieses Angebot gilt nur für kurze Zeit – also nicht zögern, jetzt sichern!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.