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DGAP-News: DFV Deutsche Familienversicherung AG: Bekanntmachung über die Ausübung der Greenshoe-Option gemäß Artikel 8 lit. f) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 (deutsch)

DFV Deutsche Familienversicherung AG: Bekanntmachung über die Ausübung der Greenshoe-Option gemäß Artikel 8 lit. f) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

DGAP-News: DFV Deutsche Familienversicherung AG / Schlagwort(e): Sonstiges
DFV Deutsche Familienversicherung AG: Bekanntmachung über die Ausübung der
Greenshoe-Option gemäß Artikel 8 lit. f) der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052

03.01.2019 / 17:03
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DFV Deutsche Familienversicherung AG 03. Januar 2019 WEDER ZUR DIREKTEN NOCH INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER MITTEILUNG. Bekanntmachung über die Ausübung der Greenshoe-Option gemäß Artikel 8 lit. f) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 Die durch die DFV Deutsche Familienversicherung AG (ISIN DE000A2NBXXX; WKN A2NBVD; Börsenkürzel DFV) der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG als Stabilisierungsmanager im Namen und für Rechnung der Konsortialbanken eingeräumte Option, bis zu 570.000 zusätzliche Aktien an der DFV Deutsche Familienversicherung AG zum Platzierungspreis in dem Umfang zu erwerben, in dem Aktien aus einer Wertpapierleihe im Wege der Mehrzuteilung platziert wurden (sog. Greenshoe-Option), wurde am 2. Januar 2019 von der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG im Umfang von 507.745 Aktien ausgeübt. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht als Empfehlung oder Angebot zu verstehen, Wertpapiere in einem beliebigen Rechtsraum zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben oder zu veräußern. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in den Vereinigten Staaten dar. Die oben genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz (United States Securities Act) von 1933 registriert und können nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht vorliegt. Die Wertpapiere werden in den Vereinigten Staaten nicht öffentlich angeboten. Kontakt: Lutz Kiesewetter Leiter Unternehmenskommunikation Telefon: 069 74 30 46 396 Telefax: 069 74 30 46 46 E-Mail: lutz.kiesewetter@deutsche-familienversicherung.de
03.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: 069 74 30 46 396 Fax: 069 74 30 46 46 E-Mail: presse@deutsche-familienversicherung.de Internet: www.deutsche-familienversicherung.de ISIN: DE000A2NBXXX WKN: A2NBVD Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
763293 03.01.2019 ISIN DE000A2NBXXX AXC0163 2019-01-03/17:03
© 2019 dpa-AFX
KI braucht Strom
Halbleiter, Speicherchips und Rechenzentren haben Anlegern im KI-Boom bereits enorme Gewinne beschert. Doch jetzt zeichnet sich mit der benötigten Energie der nächste große Flaschenhals ab. Neue KI-Rechenzentren benötigen nicht mehr einige Megawatt, sondern zum Teil mehrere Gigawatt Leistung – so viel wie mehrere moderne Kernkraftwerksblöcke.

Damit beginnt ein weltweites Wettrennen um verfügbare Stromkapazitäten. Hyperscaler sichern sich bereits über langfristige Verträge gewaltige Energiemengen, während Stromnetze und Erzeugungskapazitäten mit dem Ausbau kaum Schritt halten können. Zusätzlich verschärfen geopolitische Risiken rund um den Iran-Krieg und die Straße von Hormus die Situation.

Für Energieversorger und ihre Zulieferer könnte damit ein goldenes Zeitalter beginnen. Steigende Nachfrage, langfristige Abnahmeverträge und wachsende Strompreise schaffen ein Umfeld, in dem ausgewählte Unternehmen zum nächsten großen KI-Trade werden könnten.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Aktien vor, die besonders stark vom explodierenden Energiehunger der KI profitieren könnten – und bei Anlegern bislang teilweise noch unter dem Radar laufen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.