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DGAP-Adhoc: INTERSHOP Communications AG: INTERSHOP Communications beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung (deutsch)

INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung

DGAP-Ad-hoc: Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung

09.01.2019 / 09:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG. INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung Jena, 9. Januar 2019 - Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter mittelbarer Gewährung der Bezugsrechte und von Überbezugsrechten an bestehende Aktionäre der Gesellschaft aus dem Genehmigtem Kapital II beschlossen. Das Grundkapital soll durch teilweise Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von derzeit 34.851.831 Euro um bis zu 4.356.478 Euro auf bis zu 39.208.309 Euro erhöht werden. Die neuen Aktien sollen in einem Bezugsverhältnis von 8:1 zu einem Bezugspreis von 1,14 Euro je neuer Aktie angeboten werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung dient der Finanzierung der Transformation des Geschäftsmodells von Softwarelizenzen hin zu wiederkehrenden Cloud-Erlösen. Dazu wurde im Frühjahr 2018 die Intershop Commerce-as-a-Service-Lösung im Markt eingeführt und im Jahresverlauf 2018 bei zahlreichen Kunden implementiert. Mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung soll die Vermarktung der neuen Lösungen weiter beschleunigt werden. Die neuen Aktien werden zunächst im Rahmen einer Bezugsrechtsfrist vom 14. Januar 2019 bis zum 28. Januar 2019 den Aktionären im Verhältnis 8:1 zum Bezug angeboten. Ein Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert, nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Zusätzlich zur Ausübung ihrer Bezugsrechte haben alle Aktionäre die Möglichkeit, sich an der Kapitalerhöhung im Rahmen eines Überbezugs zu beteiligen. Die Überbezugsrechte sind ebenfalls in der Bezugsfrist auszuüben. Neue Aktien, die weder aufgrund des Bezugsrechts noch des Überbezugs bezogen worden sind, werden im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten institutionellen Investoren zum Erwerb zum Bezugspreis angeboten. Die Transaktion wird von der Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG begleitet. Weitere Details sind dem Bezugsangebot zu übernehmen, das voraussichtlich am 11. Januar 2019 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebseite unter www.intershop.de/investoren veröffentlicht wird. Kontakt: Investor Relations Heide Rausch T: +49-3641-50-1000 F: +49-3641-50-1309 ir@intershop.de Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot ist aufgrund des beabsichtigten Emissionserlöses von weniger als EUR 5 Millionen nicht nach dem Wertpapierprospektgesetz prospektpflichtig. Jeder Aktionär ist gehalten, sich selbst über die INTERSHOP Communications AG und deren Aktie vor Ausübung des Bezugs und Überbezugsrechts zu informieren. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser Mitteilung können sich ändern. Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten. Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den hierin beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft betreffen, unter anderem Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, sowie Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere das steuerrechtliche Umfeld betreffend. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
09.01.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Intershop Communications AG Intershop Tower 07740 Jena Deutschland Telefon: +49 (0)3641-50-0 Fax: +49 (0)3641-50-1309 E-Mail: ir@intershop.de Internet: www.intershop.de ISIN: DE000A0EPUH1 WKN: A0EPUH Indizes: CDAX, PRIMEALL, TECHALLSHARE Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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