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DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG: SINGULUS TECHNOLOGIES meldet Maßnahme gemäß § 8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen DE000A2AAXXX/ WKN A2AA5H (deutsch)

SINGULUS TECHNOLOGIES meldet Maßnahme  gemäß § 8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen DE000A2AAXXX/ WKN A2AA5H

DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe
SINGULUS TECHNOLOGIES meldet Maßnahme gemäß § 8 der Anleihebedingungen der
Schuldverschreibungen DE000A2AAXXX/ WKN A2AA5H

25.01.2019 / 18:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Presseinformation SINGULUS TECHNOLOGIES meldet Maßnahme gemäß § 8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen DE000A2AAXXX/ WKN A2AA5H Kahl am Main, 25. Januar 2019 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) gibt bekannt, dass gemäß § 8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen (ISIN DE000A2AAXXX/ WKN A2AA5H), gegebenenfalls eine Finanzverbindlichkeit in Höhe von bis zu EUR 4.000.000,00 in Form eines Darlehens aufgenommen werden soll. Gemäß § 8 (a) (iv) der Anleihebedingungen ist das Unternehmen verpflichtet, die Absicht der Aufnahme einer solchen Finanzverbindlichkeit mindestens zehn (10) Werktage vorher öffentlich per DGAP-Meldung bekannt zu machen. SINGULUS TECHNOLOGIES - Innovationen für neue Technologien Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ist ein Anbieter von Maschinen und Produktionsanlagen für die Gebiete Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, nasschemische Verfahren sowie für thermische Prozesstechniken. SINGULUS TECHNOLOGIES ist ein Maschinenbauunternehmen und entwickelt und baut Maschinen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse und nutzt sein Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu bedienen. SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5 Kontakt: Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279 Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 170 9202 924 E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
25.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstrasse 103 63796 Kahl am Main Deutschland Telefon: +49 (0)1709202924 Fax: +49 (0)6188 440-110 E-Mail: bernhard.krause@singulus.de Internet: www.singulus.de ISIN: DE000A1681X5, DE000A2AAXXX WKN: A1681X, A2AA5H Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
769753 25.01.2019 ISIN DE000A1681X5 DE000A2AAXXX AXC0252 2019-01-25/18:00
© 2019 dpa-AFX
Achtung, Korrektur!
Die Börsen laufen heiß. Trotz geopolitischer Krisen und steigender Zinsen klettern viele Indizes weiter Richtung Allzeithoch. Doch unter der Oberfläche zeigen sich erste Risse: Der Abverkauf bei Halbleiter-, KI- und Space-Aktien macht deutlich, wie schnell sich die Stimmung drehen kann.

Besonders gefährlich ist die aktuelle Gemengelage aus schwacher Saisonalität, dünner Liquidität in den Sommermonaten und historisch hohen Bewertungen. Selbst vermeintlich sichere Blue Chips sind inzwischen teuer bewertet und damit anfällig für Korrekturen. Gleichzeitig liefern technische Indikatoren erste Warnsignale. So werden viele Rekordstände nicht mehr bestätigt.

Für Anleger steigen die Risiken spürbar. Wer jetzt nicht genauer hinschaut, läuft Gefahr, auf dem falschen Fuß erwischt zu werden.

In unserem aktuellen Spezialreport zeigen wir fünf Aktien, bei denen die Abwärtsrisiken besonders hoch sind – und wo sich Gewinnmitnahmen oder sogar Short-Strategien anbieten könnten.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.