Halle (ots) - Das Problem liegt an anderer Stelle: Straßenbenutzungsgebühren sollten ja nicht nur Geld einfach reinholen, sondern auch ein Ziel verfolgen. Das tun sie vor allem dann, wenn sie entfernungsabhängig gestaffelt werden - nach dem Motto: Wer viel fährt, zahlt auch viel. Denn erst dann erreicht man, dass Verkehr auch ökologisch belohnt oder bestraft wird. Das französische Mautsystem ist so gestaltet, das deutsche wird es nicht. Das ist wohl der wichtigste Einwand, der bedauerlicherweise vor dem EuGH keine Rolle spielt.
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