DJ DGAP-HV: Panamax Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.03.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Panamax Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Panamax Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 25.03.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-02-14 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Panamax Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN DE000A1R1C81 -
- WKN A1R1C8 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit
laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
*ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft*
am Montag, dem 25.03.2019, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr),
im Holiday Inn Munich City Centre, Hochstraße 3, 81669 München,
ein.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2017, des Lageberichts mit den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
289a Abs. 1 S. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173
Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017*
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstandsmitglied LEI Yi für das Geschäftsjahr 2017 keine
Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstandsmitglied ZHAO Xu für das Geschäftsjahr 2017 keine
Entlastung zu erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstandsmitglied ZHAO Yusheng (Vorstandsmitglied bis 23. Juni
2017) für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstandsmitglied CHEUNG Tuen Ting (Vorstandsmitglied bis 23.
Juni 2017) für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 und zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2019 erstellt werden, zu wählen.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Panamax AG setzt sich gemäß §§ 95
Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG und § 9
Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei
der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr JIANG Guojian hat sein Amt
niedergelegt, und Herr Hartwig Traber wurde gerichtlich ab dem
15. März 2018 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
zum neuen Aufsichtsratsmitglied bestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hartwig Traber in den
Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,
wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird.
*Wahl von Herrn Hartwig Traber, Dipl.-Betriebswirt FH Alzenau,
Deutschland, als Mitglied des Aufsichtsrats*
_Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:_
Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen
Herr Hartwig Traber Mitglied eines anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen
er Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums ist:
(1) keine
(2) keine
_Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex:_
Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zwischen Herrn Hartwig Traber und der Gesellschaft, den
Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen wesentlichen und
nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können.
Ausführliche Informationen zu dem Kandidaten für die Wahl in
den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Lebenslauf) finden sich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/
II. *Sonstige Hinweise und Unterlagen*
*Vorlagen*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die unter
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die sonstigen
zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären
sowie weitere nach § 124a AktG zu veröffentlichende
Informationen sind über die Internetseite
http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung am
Versammlungsort zur Einsichtnahme aus.
*Grundkapital und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.863.100,00 und
ist eingeteilt in 1.863.100 auf den Inhaber lautende Aktien
ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
1.863.100. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. Die
Gesellschaft hält zu diesem Zeitpunkt keine eigenen Aktien.
*Teilnahmebedingungen*
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff.
AktG und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre
Teilnahmeberechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss
spätestens am 18.03.2019, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter
folgender Adresse zugehen:
Panamax AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089/21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie
kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch
eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung (d.h. 04.03.2019, 00:00 Uhr) bezogene
Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten
Adresse spätestens am 18.03.2019, 24:00 Uhr, eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig
angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung
ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten
übermittelt werden.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu
erteilen. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist gegenüber der
Gesellschaft auch per E-Mail möglich. § 135 AktG bleibt
unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen
wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der
Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die
Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch
zum Download unter
http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/
bereit.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
ist an folgende Adresse zu richten:
Panamax AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089/21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft*
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu
lassen. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach
Maßgabe des Abschnitts 'Teilnahmebedingungen'
erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im
Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen
ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine oder keine eindeutigen
Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung
von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen
keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen
oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 14, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens
24.03.2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:
Panamax AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089/21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung
auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer
erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung
von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung
können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung
von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform
auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
erfolgen.
Unter der Internetadresse
http://www.panamax-ag.com/investorrelations/hauptversammlung/
stehen weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch
die von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie
ein Formular zur Erteilung und Änderung von Vollmacht und
Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
*Anträge und Anfragen von Aktionären*
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft
unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind), also spätestens am 22.02.2019, 24:00 Uhr, zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer
Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen,
wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend
bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am
10.03.2019, 24:00 Uhr, zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe
von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen. Ein
Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126
Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind), also spätestens am 10.03.2019, 24:00 Uhr, zugeht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind
ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Panamax Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089/21027-298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1 und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge
und Wahlvorschläge werden unter
http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/
bekannt gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich
gemacht.
*Sonstige Hinweise*
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die
Bedeutung des Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3
Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am
04.03.2019, 00.00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der
satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen
berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr
Stimmrecht auszuüben.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass
jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich
ist. Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131
Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter
http://www.panamax-ag.com/investorrelations/hauptversammlung/
zur Verfügung.
Unter
http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/
sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu
veröffentlichenden Informationen zugänglich.
*Anfragen und Anforderungen von Unterlagen*
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und
zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der
Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir,
Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich
zu richten an die
Panamax AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 21027-298
E-Mail: hvmitteilungen@linkmarketservices.de
Frankfurt am Main, im Februar 2019
*Panamax AG*
_Der Vorstand_
2019-02-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Panamax Aktiengesellschaft
Rathausstraße 8
85521 Ottobrunn
Deutschland
E-Mail: info@panamax-ag.com
Internet: http://www.panamax-ag.com
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776199 2019-02-14
(END) Dow Jones Newswires
February 14, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)
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