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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; Scout24 AG

Zielgesellschaft: Scout24 AG; Bieter: Pulver BidCo GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP  ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieterin: Pulver BidCo GmbH c/o Latham & Watkins LLP Maximilianstraße 13 80539 München Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 245218 Zielgesellschaft: Scout24 AG Bothestraße 11-15 81675 München Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 220696 WKN A12DM8 / ISIN DE000A12DM80 Am 15. Februar 2019 hat die Pulver BidCo GmbH (die 'Bieterin') entschieden, sämtlichen Aktionären der Scout24 AG (die 'Gesellschaft') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A12DM80) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die 'Scout24-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 46,00 je Scout24-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot'). Die Bieterin hat mit der Gesellschaft am heutigen Tag eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, welche die wichtigsten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die diesbezüglichen gemeinsamen Absichten und Auffassungen enthält. Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Bieterin im Internet auf ihrer Webseite unter http://www.scout24-angebot.de veröffentlicht. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer Scout24-Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe und weitere marktübliche Bedingungen. Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Rege-lungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. München, 15. Februar 2019 Pulver BidCo GmbH Ende der WpÜG-Meldung 15.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; ISIN DE000A12DM80 AXC0041 2019-02-15/07:44
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