Gerresheimer AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung DGAP Stimmrechtsmitteilung: Gerresheimer AG Gerresheimer AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 12.03.2019 / 09:49 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung der Gerresheimer AG als Emittent gemäß § 43 Abs. 2 WpHG Die NN Group N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 08.03.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 08.02.2019 in englischer Sprache über Folgendes informiert: - Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele. - Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb zu erlangen. - Der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an. - Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. - Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel.
12.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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