Anzeige
Mehr »
Montag, 16.02.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
20 Mio. € Bewertung. Zwei zugelassene Psychedelika-Produkte. NASDAQ-Uplist in Arbeit.
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
375 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-HV: innogy SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2019 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: innogy SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
innogy SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.04.2019 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-03-15 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
innogy SE Essen International Securities Identification 
Numbers (ISIN): 
DE000A2AADD2 
DE000A2LQ2L3 Berichtigung der Einladung zur 
Hauptversammlung 
 
*Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,* 
 
wir beziehen uns auf die am 13. März 2019 im 
Bundesanzeiger veröffentlichte Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft, die 
am Dienstag, dem 30. April 2019, 10.00 Uhr MESZ, in der 
Grugahalle in 45131 Essen, Messeplatz 2, stattfinden 
wird. 
 
Irrtümlich wurde in der veröffentlichen Einladung an 
mehreren Stellen ('Bevollmächtigung eines Dritten', 
'Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft', 'Angabe der Rechte der Aktionäre nach 
Artikeln 53, 56 der SE-Verordnung, § 50 Absatz 2 des 
SE-Ausführungsgesetzes, §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 
127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes', 'Hinweis auf die 
Internetseite der Gesellschaft', 'Informationen zum 
Datenschutz zur innogy SE Hauptversammlung') die 
Internetseite der Gesellschaft mit www.iam.innogy.com 
angegeben. 
 
Richtigerweise muss die Internetseite 
 
iam.innogy.com 
 
lauten. 
 
Im Übrigen bleibt die am 13. März 2019 im 
Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert. 
 
Essen, im März 2019 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
*innogy SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-03-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: innogy SE 
             Opernplatz 1 
             45128 Essen 
             Deutschland 
E-Mail:      Gunnar.Janson@innogy.com 
Internet:    https://iam.innogy.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
788107 2019-03-15 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 15, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Favoritenwechsel - diese 5 Werte sollten Anleger im Depot haben!
Das Börsenjahr 2026 ist für viele Anleger ernüchternd gestartet. Tech-Werte straucheln, der Nasdaq 100 tritt auf der Stelle und ausgerechnet alte Favoriten wie Microsoft und SAP rutschen zweistellig ab. KI ist plötzlich kein Rückenwind mehr, sondern ein Belastungsfaktor, weil Investoren beginnen, die finanzielle Nachhaltigkeit zu hinterfragen.

Gleichzeitig vollzieht sich an der Wall Street ein lautloser Favoritenwechsel. Während viele auf Wachstum setzen, feiern Value-Titel mit verlässlichen Cashflows ihr Comeback: Telekommunikation, Industrie, Energie, Pharma – die „Cashmaschinen“ der Realwirtschaft verdrängen hoch bewertete Hoffnungsträger.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Aktien vor, die genau in dieses neue Marktbild passen: solide, günstig bewertet und mit attraktiver Dividende. Werte, die nicht nur laufende Erträge liefern, sondern auch bei Marktkorrekturen Sicherheit bieten.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Value-Zug 2026 endgültig abfährt!

Dieses exklusive PDF ist nur für kurze Zeit gratis verfügbar.
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.