Im deutschlandweit ersten Verfahren um eine
Musterfeststellungsklage steht am Mittwoch (09.00 Uhr) bereits eine
Entscheidung an. Der Streit am Oberlandesgericht Stuttgart dreht
sich um die Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank
Die Kläger gingen zuletzt allerdings selbst nicht mehr davon aus, dass das Verfahren zu ihren Gunsten ausgeht. Die Richter hatten in der Verhandlung im Januar nicht nur betont, dass sie die Widerrufsregeln in den Kreditverträgen für nicht zu beanstanden halten. Sie zweifeln auch daran, ob die als Kläger auftretende Schutzgemeinschaft für Bankkunden dazu überhaupt berechtigt ist (Az.: 6 MK 1/18).
Die Schutzgemeinschaft hält die Klauseln für unverständlich und will sie daher für unzulässig erklären lassen. Vor allem viele Diesel-Fahrer sehen darin eine Möglichkeit, ihren Autokauf rückgängig zu machen und das Fahrzeug zurückzugeben./eni/DP/nas
ISIN DE0005190003 DE0007100000 DE0007664039
AXC0016 2019-03-20/05:49