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DGAP-HV: Masterflex SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Masterflex SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Masterflex SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Gelsenkirchen 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-16 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Masterflex SE Gelsenkirchen ISIN: DE0005492938 / WKN 549293 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft 
werden hiermit zu der am Dienstag, dem 28. Mai 2019, um 11.00 Uhr, im Schloss Horst, 
Turfstraße 21, 45899 Gelsenkirchen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
eingeladen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit dem zusammengefassten Lagebericht 
   für die Masterflex SE und den Konzern mit den erläuternden Berichten des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist 
   damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem 
   Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Masterflex SE zum 
   31. Dezember 2018 in Höhe von 13.847.828,73 EUR zur Ausschüttung einer 
   Dividende von 0,07 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht 
   insgesamt einem Betrag in Höhe von 673.283,38 EUR, zu verwenden und EUR 
   13.174.545,35 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf die 
   Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 03. Juni 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der 
   Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die 
   Masterflex SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 28. Mai 2019. Daher sind Neuwahlen erforderlich. 
 
   Dementsprechend sind drei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Absatz 2, Absatz 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut 
   der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung, nachfolgend 'SE-VO') i.V.m. 
   § 17 SEAG und § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 5.4.3) in 
   der Fassung vom 7. Februar 2017 sehen vor, dass die Wahlen zum Aufsichtsrat 
   als Einzelwahlen durchgeführt werden sollen. Unter den Tagesordnungspunkten 
   6a), 6b) und 6c) sollen die Wahlen zum Aufsichtsrat daher einzeln erfolgen. 
 
   a) Wahl von Herrn Georg van Hall zum 
      Aufsichtsrat 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur 
      Beendigung derjenigen Hauptversammlung, 
      die über die Entlastung für das am 31. 
      Dezember 2024 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, 
 
      Herrn Dipl.-Kfm. Georg van Hall, 
      Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 
      Partner der AccountingPartners 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 
      Düsseldorf, wohnhaft in Kerken, 
 
      in den Aufsichtsrat zu wählen. 
   b) Wahl von Herrn Dr. Gerson Link zum 
      Aufsichtsrat 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur 
      Beendigung derjenigen Hauptversammlung, 
      die über die Entlastung für das am 31. 
      Dezember 2024 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, 
 
      Herrn Dr. Gerson Link, Vorstand der 
      InnoTec TSS AG, Düsseldorf, wohnhaft in 
      Düsseldorf, 
 
      in den Aufsichtsrat zu wählen. 
   c) Wahl von Herrn Jan van der Zouw zum 
      Aufsichtsrat 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur 
      Beendigung derjenigen Hauptversammlung, 
      die über die Entlastung für das am 31. 
      Dezember 2024 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, 
 
      Herrn Jan van der Zouw, vormalig bis 2011 
      CEO bei Eriks NV, Niederlande, aktuell 
      verschiedene Aufsichtsrats-/ 
      Beiratspositionen, u.a. der Den Helder 
      Airport NV, Den Helder (NL), wohnhaft in 
      Amsterdam, Niederlande, 
 
      in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   *Bekanntgabe gemäß Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex* 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodexes wird 
   mitgeteilt, dass Herr Georg van Hall für den Fall seiner Wahl für das Amt des 
   Aufsichtsratsvorsitzenden kandidiert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten nochmals 
   versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen 
   können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zudem keine für die 
   Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.2 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen den Kandidaten einerseits und 
   der Masterflex SE, deren Konzernunternehmen, den Organen der Masterflex SE 
   oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten 
   Aktien an der Masterflex SE beteiligten Aktionär andererseits. 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind in den nachfolgend aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats 
   oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   a) *Herr Georg van Hall* 
 
       Mitgliedschaften in anderen gesetzlich 
       zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
       * Keine 
 
       Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
       und ausländischen Kontrollgremien von 
       Wirtschaftsunternehmen: 
 
       * Keine 
   b) *Herr Dr. Gerson Link* 
 
       Mitgliedschaften in anderen gesetzlich 
       zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
       * Rodenberg Türsysteme AG, Porta 
         Westfalica, 
         (Aufsichtsratsvorsitzender) 
       * Waag & Zübert Value AG, Nürnberg 
 
       Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
       und ausländischen Kontrollgremien von 
       Wirtschaftsunternehmen: 
 
       * Keine 
   c) *Herr Jan van der Zouw* 
 
       Mitgliedschaften in anderen gesetzlich 
       zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
       * Keine 
       Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
       und ausländischen Kontrollgremien von 
       Wirtschaftsunternehmen: 
 
       * Aufsichtsratsvorsitzender von Den 
         Helder Airport CV, Den Helder, 
         Niederlande 
       * Aufsichtsratsmitglied der Aalberts 
         Industries NV, 
         Langebroek/Niederlande 
       * Aufsichtsratsvorsitzender der Van 
         Wijnen Holding NV, 
         Baarn/Niederlande 
       * Aufsichtsratsvorsitzender der HGG 
         Group BV, Wieringerwerf/Niederlande 
       * Beiratsvorsitzender der VIBA NV, 
         Zoetermeer/Niederlande 
       * Aufsichtsratsvorsitzender bei der 
         LievenseCSO Intra BV, 
         Breda/Niederlande 
 
   Die Lebensläufe der Kandidaten sowie die Übersichten über deren 
   wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat finden Sie nachfolgend 
   sowie auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter 
 
   www.Masterflexgroup.com/Unternehmen/Unsere-Gruppe-im-Ueberblick/Organisation/A 
   ufsichtsrat 
 
   *a) Herr Georg van Hall* 
 
   wohnhaft in Kerken 
 
   *Persönliche Daten* 
 
   Geburtsdatum: 14. Oktober 1957 
 
   Geburtsort: Aldekerk, (heute Kerken) 
 
   *Ausbildung* 
 
   1977        Abitur 
   1977 - 1978 Wehrdienst 
   1978 - 1983 Studium der 
               Betriebswirtschaftslehre an der 
               Technischen Universität Berlin 
               und der University of Illinois 
               at Urbana-Champaign, USA 
               Abschluss: Diplom-Kaufmann 
 
   *Beruflicher Werdegang* 
 
   Seit 2009   Gesellschafter und Partner der 
               AccountingPartners 
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
               Düsseldorf 
   Seit 2009   Dozent für Prüfungswesen in der 
               Deutschen Akademie für Steuern, 
               Recht & Wirtschaft, Köln 
   Seit 2005   Eigene Praxis 
   1987 - 2004 Senior, Manager, Partner, 
               zuletzt Mitglied des Vorstands 
               der Rölfs WP Partner AG 
               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 

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