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DGAP-News: Masterflex SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Masterflex SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Gelsenkirchen
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-16 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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Masterflex SE Gelsenkirchen ISIN: DE0005492938 / WKN 549293 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am Dienstag, dem 28. Mai 2019, um 11.00 Uhr, im Schloss Horst,
Turfstraße 21, 45899 Gelsenkirchen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit dem zusammengefassten Lagebericht
für die Masterflex SE und den Konzern mit den erläuternden Berichten des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Masterflex SE zum
31. Dezember 2018 in Höhe von 13.847.828,73 EUR zur Ausschüttung einer
Dividende von 0,07 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht
insgesamt einem Betrag in Höhe von 673.283,38 EUR, zu verwenden und EUR
13.174.545,35 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf die
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 03. Juni 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der
Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der
Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die
Masterflex SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 28. Mai 2019. Daher sind Neuwahlen erforderlich.
Dementsprechend sind drei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Absatz 2, Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut
der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung, nachfolgend 'SE-VO') i.V.m.
§ 17 SEAG und § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 5.4.3) in
der Fassung vom 7. Februar 2017 sehen vor, dass die Wahlen zum Aufsichtsrat
als Einzelwahlen durchgeführt werden sollen. Unter den Tagesordnungspunkten
6a), 6b) und 6c) sollen die Wahlen zum Aufsichtsrat daher einzeln erfolgen.
a) Wahl von Herrn Georg van Hall zum
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur
Beendigung derjenigen Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das am 31.
Dezember 2024 endende Geschäftsjahr
beschließt,
Herrn Dipl.-Kfm. Georg van Hall,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
Partner der AccountingPartners
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in
Düsseldorf, wohnhaft in Kerken,
in den Aufsichtsrat zu wählen.
b) Wahl von Herrn Dr. Gerson Link zum
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur
Beendigung derjenigen Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das am 31.
Dezember 2024 endende Geschäftsjahr
beschließt,
Herrn Dr. Gerson Link, Vorstand der
InnoTec TSS AG, Düsseldorf, wohnhaft in
Düsseldorf,
in den Aufsichtsrat zu wählen.
c) Wahl von Herrn Jan van der Zouw zum
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur
Beendigung derjenigen Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das am 31.
Dezember 2024 endende Geschäftsjahr
beschließt,
Herrn Jan van der Zouw, vormalig bis 2011
CEO bei Eriks NV, Niederlande, aktuell
verschiedene Aufsichtsrats-/
Beiratspositionen, u.a. der Den Helder
Airport NV, Den Helder (NL), wohnhaft in
Amsterdam, Niederlande,
in den Aufsichtsrat zu wählen.
*Bekanntgabe gemäß Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex*
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodexes wird
mitgeteilt, dass Herr Georg van Hall für den Fall seiner Wahl für das Amt des
Aufsichtsratsvorsitzenden kandidiert.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten nochmals
versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen
können.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zudem keine für die
Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen den Kandidaten einerseits und
der Masterflex SE, deren Konzernunternehmen, den Organen der Masterflex SE
oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten
Aktien an der Masterflex SE beteiligten Aktionär andererseits.
Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind in den nachfolgend aufgeführten
Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats
oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen:
a) *Herr Georg van Hall*
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten:
* Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Keine
b) *Herr Dr. Gerson Link*
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten:
* Rodenberg Türsysteme AG, Porta
Westfalica,
(Aufsichtsratsvorsitzender)
* Waag & Zübert Value AG, Nürnberg
Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Keine
c) *Herr Jan van der Zouw*
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten:
* Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Aufsichtsratsvorsitzender von Den
Helder Airport CV, Den Helder,
Niederlande
* Aufsichtsratsmitglied der Aalberts
Industries NV,
Langebroek/Niederlande
* Aufsichtsratsvorsitzender der Van
Wijnen Holding NV,
Baarn/Niederlande
* Aufsichtsratsvorsitzender der HGG
Group BV, Wieringerwerf/Niederlande
* Beiratsvorsitzender der VIBA NV,
Zoetermeer/Niederlande
* Aufsichtsratsvorsitzender bei der
LievenseCSO Intra BV,
Breda/Niederlande
Die Lebensläufe der Kandidaten sowie die Übersichten über deren
wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat finden Sie nachfolgend
sowie auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter
www.Masterflexgroup.com/Unternehmen/Unsere-Gruppe-im-Ueberblick/Organisation/A
ufsichtsrat
*a) Herr Georg van Hall*
wohnhaft in Kerken
*Persönliche Daten*
Geburtsdatum: 14. Oktober 1957
Geburtsort: Aldekerk, (heute Kerken)
*Ausbildung*
1977 Abitur
1977 - 1978 Wehrdienst
1978 - 1983 Studium der
Betriebswirtschaftslehre an der
Technischen Universität Berlin
und der University of Illinois
at Urbana-Champaign, USA
Abschluss: Diplom-Kaufmann
*Beruflicher Werdegang*
Seit 2009 Gesellschafter und Partner der
AccountingPartners
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf
Seit 2009 Dozent für Prüfungswesen in der
Deutschen Akademie für Steuern,
Recht & Wirtschaft, Köln
Seit 2005 Eigene Praxis
1987 - 2004 Senior, Manager, Partner,
zuletzt Mitglied des Vorstands
der Rölfs WP Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
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