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DGAP-News: Masterflex SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Masterflex SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-16 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Masterflex SE Gelsenkirchen ISIN: DE0005492938 / WKN 549293 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 28. Mai 2019, um 11.00 Uhr, im Schloss Horst, Turfstraße 21, 45899 Gelsenkirchen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die Masterflex SE und den Konzern mit den erläuternden Berichten des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Masterflex SE zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 13.847.828,73 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,07 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von 673.283,38 EUR, zu verwenden und EUR 13.174.545,35 auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 03. Juni 2019, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Masterflex SE für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die Masterflex SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. Mai 2019. Daher sind Neuwahlen erforderlich. Dementsprechend sind drei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Absatz 2, Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung, nachfolgend 'SE-VO') i.V.m. § 17 SEAG und § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 5.4.3) in der Fassung vom 7. Februar 2017 sehen vor, dass die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchgeführt werden sollen. Unter den Tagesordnungspunkten 6a), 6b) und 6c) sollen die Wahlen zum Aufsichtsrat daher einzeln erfolgen. a) Wahl von Herrn Georg van Hall zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beschließt, Herrn Dipl.-Kfm. Georg van Hall, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Partner der AccountingPartners Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf, wohnhaft in Kerken, in den Aufsichtsrat zu wählen. b) Wahl von Herrn Dr. Gerson Link zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beschließt, Herrn Dr. Gerson Link, Vorstand der InnoTec TSS AG, Düsseldorf, wohnhaft in Düsseldorf, in den Aufsichtsrat zu wählen. c) Wahl von Herrn Jan van der Zouw zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beschließt, Herrn Jan van der Zouw, vormalig bis 2011 CEO bei Eriks NV, Niederlande, aktuell verschiedene Aufsichtsrats-/ Beiratspositionen, u.a. der Den Helder Airport NV, Den Helder (NL), wohnhaft in Amsterdam, Niederlande, in den Aufsichtsrat zu wählen. *Bekanntgabe gemäß Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex* Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodexes wird mitgeteilt, dass Herr Georg van Hall für den Fall seiner Wahl für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden kandidiert. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten nochmals versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zudem keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen den Kandidaten einerseits und der Masterflex SE, deren Konzernunternehmen, den Organen der Masterflex SE oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der Masterflex SE beteiligten Aktionär andererseits. Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind in den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen: a) *Herr Georg van Hall* Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Keine b) *Herr Dr. Gerson Link* Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Rodenberg Türsysteme AG, Porta Westfalica, (Aufsichtsratsvorsitzender) * Waag & Zübert Value AG, Nürnberg Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Keine c) *Herr Jan van der Zouw* Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Aufsichtsratsvorsitzender von Den Helder Airport CV, Den Helder, Niederlande * Aufsichtsratsmitglied der Aalberts Industries NV, Langebroek/Niederlande * Aufsichtsratsvorsitzender der Van Wijnen Holding NV, Baarn/Niederlande * Aufsichtsratsvorsitzender der HGG Group BV, Wieringerwerf/Niederlande * Beiratsvorsitzender der VIBA NV, Zoetermeer/Niederlande * Aufsichtsratsvorsitzender bei der LievenseCSO Intra BV, Breda/Niederlande Die Lebensläufe der Kandidaten sowie die Übersichten über deren wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat finden Sie nachfolgend sowie auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter www.Masterflexgroup.com/Unternehmen/Unsere-Gruppe-im-Ueberblick/Organisation/A ufsichtsrat *a) Herr Georg van Hall* wohnhaft in Kerken *Persönliche Daten* Geburtsdatum: 14. Oktober 1957 Geburtsort: Aldekerk, (heute Kerken) *Ausbildung* 1977 Abitur 1977 - 1978 Wehrdienst 1978 - 1983 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Berlin und der University of Illinois at Urbana-Champaign, USA Abschluss: Diplom-Kaufmann *Beruflicher Werdegang* Seit 2009 Gesellschafter und Partner der AccountingPartners Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf Seit 2009 Dozent für Prüfungswesen in der Deutschen Akademie für Steuern, Recht & Wirtschaft, Köln Seit 2005 Eigene Praxis 1987 - 2004 Senior, Manager, Partner, zuletzt Mitglied des Vorstands der Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
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