DGAP-News: SLEEPZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SLEEPZ AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-17 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SLEEPZ AG Berlin ISIN DE000A2E3772 / DE000A2E4L59
WKN A2E377 / A2E4L5
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 26. Juni 2019, 10.00 Uhr (MESZ), Steigenberger Hotel Berlin
Salon 9 + 10
Los-Angeles Platz 1
10789 Berlin stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
*Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG*
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung hiermit gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust
von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Anzeige des
Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt und
eine Beschlussfassung hierüber gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand wird der
Hauptversammlung den Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft erläutern. Die
Aktionäre haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu
Fragen zu stellen.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
Auch wenn zu der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen ist, ist es nicht ausgeschlossen,
dass in der Hauptversammlung Beschlüsse gefasst werden. Dies ist insbesondere denkbar, wenn die
Tagesordnung nachträglich, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
nach § 122 Abs. 2 AktG (vgl. unten Ziffer 4 a) _Rechte der Aktionäre (§ 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG)_)
oder durch Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen des rechtlich zulässigen um Beschlussgegenstände
erweitert wird. Vor diesem Hintergrund werden die Aktionäre nachfolgend vorsorglich auch zur
Ausübung des Stimmrechts sowie über die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
informiert.
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung (Angaben nach § 49
WpHG)*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 18.665.331,00 EUR - es ist eingeteilt
in 18.665.331 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt
werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger beträgt daher jeweils 18.665.331.
2. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts (§ 121 Abs. 3 Nr. 1 AktG)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19
unserer Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
SLEEPZ AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 19. Juni 2019, 24.00 Uhr (MESZ),
angemeldet haben (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des
depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf den 05. Juni 2019, 0.00 Uhr
(MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis über den
Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können, empfehlen
wir Aktionären, die ihre Aktien bei einem deutschen Institut verwahrt haben, wie in den
vergangenen Jahren beim jeweiligen depotführenden Institut eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung anzufordern. Üblicherweise wird das depotführende Institut die
erforderliche Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übernehmen und der oben genannten
Stelle den maßgeblichen Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die
Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Die
Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung muss der SLEEPZ AG, c/o Computershare Operations
Center unter der oben genannten Adresse spätestens innerhalb der vorgenannten
Anmeldefrist zugegangen sein.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut verwahrt haben, senden die
Anmeldung nebst Bestätigung ihres depotführenden Instituts direkt an die SLEEPZ AG, c/o
Computershare Operations Center unter der oben genannten Adresse. Auch hier gilt, dass
die Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung dort spätestens bis zum Ablauf der
Anmeldefrist zugegangen sein muss. Weitere Informationen entnehmen Sie entsprechenden
Hinweisen auf unserer Homepage unter
https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20
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_Nachweisstichtag und Verfügung über die Aktien_
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des
Stimmrechts ist ausschließlich der nachgewiesene Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich.
Die Aktien werden weder durch den Nachweisstichtag noch durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung gesperrt. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch am und nach
dem Nachweisstichtag oder nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Solche
Verfügungen haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerb und Zuerwerb nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die erstmals nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind daher nicht
teilnahmeberechtigt.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre
Aktionärsrechte einschließlich ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG und
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung
des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Der Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag
der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des
Nachweises der Bevollmächtigung vor Beginn der Hauptversammlung per Post, per Telefax
oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft zusätzlich folgende
Adresse an:
SLEEPZ AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: SLEEPZ-aohv2019@computershare.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter
Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich
zum einen auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, und steht zum anderen auf unserer
Homepage unter
https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20
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zum Download zur Verfügung. Die Vollmacht kann auch auf jedem anderen gesetzlich
zulässigen Weg erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person
oder Institution können Besonderheiten gelten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären für den Fall, dass diese Tagesordnung noch um
weitere Tagesordnungspunkte, zu denen eine Abstimmung vorgesehen ist, ergänzt wird, an,
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur
Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des
Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Dies gilt insbesondere für etwaige erst in der
Hauptversammlung gestellte Anträge. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung
an. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte beigefügt. Dieses wird auch auf
unserer Homepage unter
https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20
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zum Download zur Verfügung stehen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt
werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung
gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 25. Juni 2019, 24.00 Uhr
(MESZ) (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu
übermitteln:
SLEEPZ AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: SLEEPZ-aohv2019@computershare.de
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung
angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter auch noch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des
Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende
Informationen sind auch auf unserer Homepage unter
https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20
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einsehbar.
4. *Rechte der Aktionäre (§ 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG)*
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122
Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 EUR (das sind 500.000
Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens
am 26. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), eingehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären zur
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind
ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
SLEEPZ AG
Der Vorstand
Gipsstraße 10
10119 Berlin
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20
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b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Der Vorstand wird etwaige Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1
AktG sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des
Abschlussprüfers gemäß § 127 AktG von Aktionären gemäß §§ 126 Abs.
1, 127 AktG nur zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft bis spätestens
zum 11. Juni 2019, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Diese Anträge und/oder
Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse
zu richten:
SLEEPZ AG
- Hauptversammlung -
Gipsstraße 10
10119 Berlin
Telefax: +49-(0)30-346461580
Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Fristgerecht unter vorstehenden Adressen eingehende Anträge und Wahlvorschläge
von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach
ihrem Eingang unter der Internetadresse
https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20
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veröffentlicht.
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20
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c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre finden sich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20
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5. *Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung im Investor
Relations Bereich unserer Homepage unter
https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20
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zugänglich.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter
https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20
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6. *Informationen zum Datenschutz*
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze
personenbezogene Daten, um den Aktionären, deren Vertreter und Gästen die Teilnahme an
der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister sind verpflichtet, diese Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft zu verarbeiten. Im Übrigen werden
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt,
namentlich über das Teilnahmeverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen
der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht (spätestens vier
Jahre nach der Hauptversammlung).
Betroffene haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach
Kapitel III DSGVO. Diese Rechte können sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über
die Internetadresse
https://sleepz.com/de/datenschutz
einfordern. Bei Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter
datenschutz@dsb-moers.de
gerne zur Verfügung.
Zudem steht Betroffenen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach
Art. 77 DSGVO zu.
Weitere Datenschutzinformationen stehen unter
https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20
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zur Verfügung.
Berlin, im April /Mai 2019
*SLEEPZ AG*
_- Der Vorstand -_
2019-05-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten
und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: SLEEPZ AG
Gipsstrasse 10
10119 Berlin
Deutschland
E-Mail: ck@sleepz.com
Internet: https://sleepz.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
813007 2019-05-17
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May 17, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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May 17, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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