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(1)

DGAP-HV: SLEEPZ AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SLEEPZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
SLEEPZ AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 in Berlin mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-17 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SLEEPZ AG Berlin ISIN DE000A2E3772 / DE000A2E4L59 
WKN A2E377 / A2E4L5 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 26. Juni 2019, 10.00 Uhr (MESZ), Steigenberger Hotel Berlin 
Salon 9 + 10 
Los-Angeles Platz 1 
10789 Berlin stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
*Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG* 
 
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung hiermit gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust 
von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. 
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Anzeige des 
Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt und 
eine Beschlussfassung hierüber gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand wird der 
Hauptversammlung den Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft erläutern. Die 
Aktionäre haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu 
Fragen zu stellen. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
Auch wenn zu der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen ist, ist es nicht ausgeschlossen, 
dass in der Hauptversammlung Beschlüsse gefasst werden. Dies ist insbesondere denkbar, wenn die 
Tagesordnung nachträglich, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre 
nach § 122 Abs. 2 AktG (vgl. unten Ziffer 4 a) _Rechte der Aktionäre (§ 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG)_) 
oder durch Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen des rechtlich zulässigen um Beschlussgegenstände 
erweitert wird. Vor diesem Hintergrund werden die Aktionäre nachfolgend vorsorglich auch zur 
Ausübung des Stimmrechts sowie über die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
informiert. 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung (Angaben nach § 49 
   WpHG)* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 18.665.331,00 EUR - es ist eingeteilt 
   in 18.665.331 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. 
   Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt 
   werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger beträgt daher jeweils 18.665.331. 
2. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts (§ 121 Abs. 3 Nr. 1 AktG)* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 
   unserer Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
 
   SLEEPZ AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49-(0)89-30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 19. Juni 2019, 24.00 Uhr (MESZ), 
   angemeldet haben (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des 
   depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn 
   des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf den 05. Juni 2019, 0.00 Uhr 
   (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis über den 
   Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer 
   Sprache abgefasst sein. 
 
   Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können, empfehlen 
   wir Aktionären, die ihre Aktien bei einem deutschen Institut verwahrt haben, wie in den 
   vergangenen Jahren beim jeweiligen depotführenden Institut eine Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung anzufordern. Üblicherweise wird das depotführende Institut die 
   erforderliche Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übernehmen und der oben genannten 
   Stelle den maßgeblichen Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Die 
   Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung muss der SLEEPZ AG, c/o Computershare Operations 
   Center unter der oben genannten Adresse spätestens innerhalb der vorgenannten 
   Anmeldefrist zugegangen sein. 
 
   Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut verwahrt haben, senden die 
   Anmeldung nebst Bestätigung ihres depotführenden Instituts direkt an die SLEEPZ AG, c/o 
   Computershare Operations Center unter der oben genannten Adresse. Auch hier gilt, dass 
   die Anmeldung mit Eintrittskartenbestellung dort spätestens bis zum Ablauf der 
   Anmeldefrist zugegangen sein muss. Weitere Informationen entnehmen Sie entsprechenden 
   Hinweisen auf unserer Homepage unter 
 
   https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20 
   19 
 
   _Nachweisstichtag und Verfügung über die Aktien_ 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
   hat. Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des 
   Stimmrechts ist ausschließlich der nachgewiesene Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich. 
 
   Die Aktien werden weder durch den Nachweisstichtag noch durch eine Anmeldung zur 
   Hauptversammlung gesperrt. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch am und nach 
   dem Nachweisstichtag oder nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Solche 
   Verfügungen haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang 
   des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerb und Zuerwerb nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die erstmals nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind daher nicht 
   teilnahmeberechtigt. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre 
   Aktionärsrechte einschließlich ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte 
   Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG und 
   Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung 
   des Stimmrechts bevollmächtigt wird. 
 
   Der Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag 
   der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises der Bevollmächtigung vor Beginn der Hauptversammlung per Post, per Telefax 
   oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft zusätzlich folgende 
   Adresse an: 
 
   SLEEPZ AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49-(0)89-30903-74675 
   E-Mail: SLEEPZ-aohv2019@computershare.de 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der 
   Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter 
   Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
   Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich 
   zum einen auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
   beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, und steht zum anderen auf unserer 
   Homepage unter 
 
   https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20 
   19 
 
   zum Download zur Verfügung. Die Vollmacht kann auch auf jedem anderen gesetzlich 
   zulässigen Weg erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann 
   die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer    diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person 
   oder Institution können Besonderheiten gelten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden 
   zu erfragen sind. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären für den Fall, dass diese Tagesordnung noch um 
   weitere Tagesordnungspunkte, zu denen eine Abstimmung vorgesehen ist, ergänzt wird, an, 
   von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu 
   bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur 
   Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
   Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des 
   Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
   Stimmrechtsausübung befugt. Dies gilt insbesondere für etwaige erst in der 
   Hauptversammlung gestellte Anträge. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung 
   an. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte beigefügt. Dieses wird auch auf 
   unserer Homepage unter 
 
   https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20 
   19 
 
   zum Download zur Verfügung stehen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt 
   werden. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung 
   gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 25. Juni 2019, 24.00 Uhr 
   (MESZ) (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
   SLEEPZ AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49-(0)89-30903-74675 
   E-Mail: SLEEPZ-aohv2019@computershare.de 
 
   Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung 
   angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter auch noch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des 
   Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung 
   erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende 
   Informationen sind auch auf unserer Homepage unter 
 
   https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20 
   19 
 
   einsehbar. 
4. *Rechte der Aktionäre (§ 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG)* 
 
   a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 
      Abs. 2 AktG 
 
      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
      einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 EUR (das sind 500.000 
      Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
      gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den 
      Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens 
      am 26. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), eingehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
      Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären zur 
      Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind 
      ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: 
 
      SLEEPZ AG 
      Der Vorstand 
      Gipsstraße 10 
      10119 Berlin 
 
      Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden sich auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20 
      19 
   b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
      Der Vorstand wird etwaige Anträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
      Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 
      AktG sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des 
      Abschlussprüfers gemäß § 127 AktG von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 
      1, 127 AktG nur zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft bis spätestens 
      zum 11. Juni 2019, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Diese Anträge und/oder 
      Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse 
      zu richten: 
 
      SLEEPZ AG 
      - Hauptversammlung - 
      Gipsstraße 10 
      10119 Berlin 
      Telefax: +49-(0)30-346461580 
 
      Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht 
      berücksichtigt. 
 
      Fristgerecht unter vorstehenden Adressen eingehende Anträge und Wahlvorschläge 
      von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer 
      Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach 
      ihrem Eingang unter der Internetadresse 
 
      https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20 
      19 
 
      veröffentlicht. 
 
      Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen finden sich 
      auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20 
      19 
   c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom 
      Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die 
      Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
      Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre finden sich auf 
      der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20 
      19 
5. *Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
   Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung im Investor 
   Relations Bereich unserer Homepage unter 
 
   https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20 
   19 
 
   zugänglich. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
   127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter 
 
   https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20 
   19 
6. *Informationen zum Datenschutz* 
 
   Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze 
   personenbezogene Daten, um den Aktionären, deren Vertreter und Gästen die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
   ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. 
   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der 
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
   beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der 
   Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten 
   Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister sind verpflichtet, diese Daten 
   ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft zu verarbeiten. Im Übrigen werden 
   personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
   Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, 
   namentlich über das Teilnahmeverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen 
   der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht (spätestens vier 
   Jahre nach der Hauptversammlung). 
 
   Betroffene haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, 
   Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der 
   Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach 
   Kapitel III DSGVO. Diese Rechte können sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über 
   die Internetadresse 
 
   https://sleepz.com/de/datenschutz 
 
   einfordern. Bei Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter 
 
   datenschutz@dsb-moers.de 
 
   gerne zur Verfügung. 
 
   Zudem steht Betroffenen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach 
   Art. 77 DSGVO zu. 
 
   Weitere Datenschutzinformationen stehen unter 
 
   https://www.sleepz.com/de/investor-relations/aktiendaten/hauptversammlungen/20 
   19 
 
   zur Verfügung. 
 
Berlin, im April /Mai 2019 
 
*SLEEPZ AG* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
2019-05-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: SLEEPZ AG 
             Gipsstrasse 10 
             10119 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      ck@sleepz.com 
Internet:    https://sleepz.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
813007 2019-05-17 
 
 

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May 17, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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